Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Enthaltungen: 3

Beschluss:

Zum beantragten Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen mehrheitlich mit 3 Gegenstimmen erteilt.

 


 

Der Antragsteller hat auf seinem Grundstück Dr.-Semmelweis-Straße 6 im südwestlichen Gartenbereich verschiedene Aufschüttungen vorgenommen (s. beigefügte Unterlagen). Auf Grund der großen Flächen der Aufschüttungen (insgesamt über 300 m²) wird hierfür eine Baugenehmigung benötigt. Die ohne Genehmigung zulässigen Höhen werden ein-gehalten.

Für das Grundstück gibt es keinen Bebauungsplan. Die bauplanungsrechtliche Zuläs-sigkeit ist demnach gemäß § 34 BauGB zu beurteilen. Das Vorhaben muss sich also in die Umgebungsbebauung einfügen.

Die Aufschüttungen wurden in verschiedenen Ebenen und terrassenförmig angelegt.

 

Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken gegen das Vorhaben. Das gemeind-liche Einvernehmen kann erteilt werden.