Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Zur eingereichten Bauvoranfrage wird das gemeindliche Einvernehmen einstimmig erteilt.

 


 

Der Antragsteller möchte den mittlerweile ungenutzten Veranstaltungsraum des Anwesens Hauptstraße 114 in eine Wohnung umnutzen und entsprechend umbauen und hat deshalb eine Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung gestellt.

Für dieses Grundstück gibt es keinen Bebauungsplan. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit ist demnach gemäß § 34 BauGB zu beurteilen. Das Vorhaben muss sich also in die Umgebungsbebauung einfügen. Dies ist hier gegeben, es spricht nichts gegen eine künftige Wohnnutzung.

Beim geplanten Umbau soll an den Außenmaßen des Gebäudes nichts verändert werden. Von außen sichtbare Änderungen werden lediglich zusätzliche Fenster an der Westseite des Gebäudes bzw. die Änderung der vorhandenen Fenster sein. (s. beigefügte Unterlagen). Eine ausreichende Zahl von Stellplätzen ist vorhanden.

Seitens der Verwaltung bestehen deshalb keine Bedenken gegen das Vorhaben. Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.