Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Zum geplanten Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen einstimmig erteilt.

 


Die Bauherren möchten das bestehende Einfamilienhaus in der Friedenstraße 21, Fl.Nr. 2426/1 umbauen und energetisch sanieren. Zudem soll die alte Garage an der südwestlichen Grundstücksgrenze abgerissen und eine neue Garage sowie ein Carport an der nordöstlichen Grundstücksgrenze errichtet werden. (s. beigefügte Unterlagen)

Das Grundstück liegt nicht innerhalb eines Bebauungsplangebietes. Die bauplanungs-rechtliche Zulässigkeit ist demnach nach § 34 BauGB zu beurteilen Das Vorhaben muss sich also in die Umgebungsbebauung einfügen. Dies ist hier gegeben, die bauplanungs-rechtlichen Vorgaben werden eingehalten.

Die Größe des Gebäudes wird nur geringfügig geändert (s. Lagepläne und Ansichten Bestand und neu), die Höhe bleibt gleich. Die Errichtung der Garage und des Carports an der Grundstücksgrenze ist zulässig. Die zulässige Grundflächenzahl wird eingehalten. Stellplätze sind ausreichend eingeplant.

Seitens der Verwaltung bestehen deshalb keine Bedenken gegen das Bauvorhaben. Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.