Sitzung: 07.09.2022 Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Eisenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 0583/FB 2/2022
Empfehlung:
Zu a: Der Haupt- und Finanzausschuss hat die im Beteiligungsverfahren
gemäß §§ 3 und 4 BauGB zur 1. Änderung der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes
vom 11.09.2019 eingegangenen Anregungen und Hinweise beraten und abgewogen und
empfiehlt dem Verbandsgemeinderat einstimmig zu den einzelnen Punkten
entsprechende Beschlüsse, gemäß der vom Planungsbüro mit der Verwaltung
ausgearbeiteten Beschlussvorschläge, zu fassen.
Zu b: Der Haupt-
und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat einstimmig zuzustimmen,
dass das Offenlegungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden soll.
Das nach §§ 3 und 4 BauGB erforderliche
Beteiligungsverfahren zur 1. Änderung der Teilfort-schreibung des Flächennutzungsplanes
vom 11.09.2019 bzgl. des Bereiches „Wingertsberg Teil E“ wurde durch das
beauftragte Planungsbüro durchgeführt. Die in diesem Verfahren eingegangenen
Anregungen und Hinweise der Träger öffentlicher Belange wurden mit dem
Planungsbüro beraten und entsprechende Abwägungen und Beschlussvorschläge
erarbeitet. Diese sind der Abwägungstabelle zu entnehmen.
Die entsprechend angepasste Begründung ist
in der Anlage beigefügt.
Der Verbandsgemeinderat hat nun über die
eingegangenen Anregungen und Hinweise zu beraten und zu beschließen.
Danach kann das Offenlegungsverfahren
durchgeführt werden.
Parallel wird das Verfahren zum Bebauungsplan „Wingertsberg Teil E“
weitergeführt.