Beschluss: einstimmig beschlossen

Empfehlung:

 

Zu a: Der Haupt- und Finanzausschuss hat die im Beteiligungsverfahren gemäß §§ 3 und 4 BauGB zur 1. Änderung der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes vom 11.09.2019 eingegangenen Anregungen und Hinweise beraten und abgewogen und empfiehlt dem Verbandsgemeinderat einstimmig zu den einzelnen Punkten entsprechende Beschlüsse, gemäß der vom Planungsbüro mit der Verwaltung ausgearbeiteten Beschlussvorschläge, zu fassen.

 

Zu b: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat einstimmig zuzustimmen, dass das Offenlegungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden soll.

 

 


 

Das nach §§ 3 und 4 BauGB erforderliche Beteiligungsverfahren zur 1. Änderung der Teilfort-schreibung des Flächennutzungsplanes vom 11.09.2019 bzgl. des Bereiches „Wingertsberg Teil E“ wurde durch das beauftragte Planungsbüro durchgeführt. Die in diesem Verfahren eingegangenen Anregungen und Hinweise der Träger öffentlicher Belange wurden mit dem Planungsbüro beraten und entsprechende Abwägungen und Beschlussvorschläge erarbeitet. Diese sind der Abwägungstabelle zu entnehmen.

Die entsprechend angepasste Begründung ist in der Anlage beigefügt.

Der Verbandsgemeinderat hat nun über die eingegangenen Anregungen und Hinweise zu beraten und zu beschließen.

Danach kann das Offenlegungsverfahren durchgeführt werden.

Parallel wird das Verfahren zum Bebauungsplan „Wingertsberg Teil E“ weitergeführt.