Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Enthaltungen: 2

Beschluss:

 

Zu a: Der Verbandsgemeinderat hat über die im Beteiligungsverfahren gemäß §§ 3 und 4 BauGB zur 1. Änderung der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes vom 11.09.2019 eingegangenen Anregungen und Hinweise beraten und abgewogen. Er beschließt mit 2 Stimmenthaltungen zu den einzelnen Punkten gemäß den vom Planungsbüro mit der Verwaltung ausgearbeiteten Beschlussvorschläge.

 

Zu b: Der Verbandsgemeinderat beschließt mit 2 Stimmenthaltungen, dass das Offenlegungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden soll.

 


 

Das nach §§ 3 und 4 BauGB erforderliche Beteiligungsverfahren zur 1. Änderung der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes vom 11.09.2019 bzgl. des Bereiches „Wingertsberg Teil E“ wurde durch das beauftragte Planungsbüro durchgeführt. Die in diesem Verfahren eingegangenen Anregungen und Hinweise der Träger öffentlicher Belange wurden mit dem Planungsbüro beraten und entsprechende Abwägungen und Beschlussvorschläge erarbeitet. Diese sind der Abwägungstabelle zu entnehmen. Die entsprechend angepasste Begründung ist der Beschlussvorlage beigefügt. Der Verbandsgemeinderat hat nun über die eingegangenen Anregungen und Hinweise zu beraten und zu beschließen. Danach kann das Offenlegungsverfahren durchgeführt werden. Parallel wird das Verfahren zum Bebauungsplan „Wingertsberg Teil E“ weitergeführt.