Sitzung: 14.09.2022 Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Eisenberg
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Enthaltungen: 2
Vorlage: 0583/FB 2/2022
Beschluss:
Zu a: Der
Verbandsgemeinderat hat über die im Beteiligungsverfahren gemäß §§ 3 und 4
BauGB zur 1. Änderung der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes vom
11.09.2019 eingegangenen Anregungen und Hinweise beraten und abgewogen. Er
beschließt mit 2 Stimmenthaltungen zu den einzelnen Punkten gemäß den vom
Planungsbüro mit der Verwaltung ausgearbeiteten Beschlussvorschläge.
Zu b: Der Verbandsgemeinderat beschließt mit 2
Stimmenthaltungen, dass das Offenlegungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
durchgeführt werden soll.
Das nach §§ 3 und 4 BauGB erforderliche
Beteiligungsverfahren zur 1. Änderung der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes
vom 11.09.2019 bzgl. des Bereiches „Wingertsberg Teil E“ wurde durch das
beauftragte Planungsbüro durchgeführt. Die in diesem Verfahren eingegangenen
Anregungen und Hinweise der Träger öffentlicher Belange wurden mit dem
Planungsbüro beraten und entsprechende Abwägungen und Beschlussvorschläge
erarbeitet. Diese sind der Abwägungstabelle zu entnehmen. Die entsprechend
angepasste Begründung ist der Beschlussvorlage beigefügt. Der
Verbandsgemeinderat hat nun über die eingegangenen Anregungen und Hinweise zu
beraten und zu beschließen. Danach kann das Offenlegungsverfahren durchgeführt
werden. Parallel wird das Verfahren zum Bebauungsplan „Wingertsberg Teil E“
weitergeführt.