Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt mit 7 Stimmen bei 4 Enthaltungen: Gegen die geplante Erweiterung des Einfamilienhauses Am Gänsberg bestehen keine baurechtlichen Bedenken. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der Befreiung zur Überschreitung der Baugrenze mit einem Balkon wird zugestimmt.

 


Am Gänsberg soll ein bestehendes Einfamilienhaus erweitert werden. Bei dem Anbau handelt es sich um einen 2-geschossigen Anbau mit den Maßen 3,50 m x 7,23 m. Das Bauvorhaben befindet sich im Bereich des Bebauungsplans „Gänsberg 2. Änderung“. Der Anbau soll komplett mit einer PV-Anlage eingedeckt werden. Zusätzlich soll ein 1 m breiter Balkon im 1. Stock über die komplette Frontseite des Wohngebäudes errichtet werden, der sich außerhalb der Baugrenze befindet. Gemäß § 23 Abs. 2 BauNVO dürfen Gebäude und Gebäudeteile eine Baugrenze nicht überschreiten. Ein Vortreten von Gebäudeteilen in geringfügigem Ausmaß kann ausnahmsweise zugelassen werden. Aus Sicht der Verwaltung kann der Überschreitung der Baugrenze in diesem Fall zugestimmt werden. Es sind keine Beeinträchtigungen von öffentlichen Belangen oder nachbarschaftlichen Interessen zu erwarten. Die sonstigen Bauvorschriften werden eingehalten. Ein Auszug der Planung sowie der Befreiungsantrag liegen den Ratsmitgliedern vor.

 

Auf Nachfrage von Ratsmitglied Steitz erwidert VFW Zerner, sowohl Grundflächenzahl als auch Geschossflächenzahl, ebenso die Abstandsflächen zu den Nachbarn würden eingehalten. Der Balkon liegt in Richtung der Straße und ist somit ebenfalls nicht störend.