Beschluss: einstimmig beschlossen

Empfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat einstimmig dem Schulentwicklungsplan für die Grundschulen der Verbandsgemeinde Leiningerland zuzustimmen. Anregungen oder Einwände werden nicht vorgebracht.

 


 

Mit Änderung des Schulgesetzes im Jahr 2020, sind nunmehr auch die Verbandsgemeinden verpflichtet für Schulen in ihrer Trägerschaft Schulentwicklungspläne aufzustellen.

Gemäß § 91 Abs. 3 Satz 4 des rheinland-pfälzischen Schulgesetzes sind diese Schulentwicklungspläne mit den benachbarten Gebietskörperschaften abzustimmen.

 

Die Verbandsgemeinde Leiningerland hat ihren aktuellen Schulentwicklungsplan entsprechend dieser gesetzlichen Vorgabe an die Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) übermittelt.

 

Der Schulentwicklungsplan beleuchtet das Schulangebot und die Schulstruktur als solches, die Entwicklung von Bevölkerungs- und Schülerzahlen, den demographischen Wandel und die Raumsituationen der Grundschulen in der Verbandsgemeinde Leiningerland.

 

Berührungspunkte oder Schnittstellen zur Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) sind nicht im Schulentwicklungsplan für die Grundschulen der Verbandsgemeinde Leiningerland enthalten.

 



Der Plan umfasst den Zeitraum 2021/2022 bis 2026/2027 und ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

 

Eventuelle Anregungen oder Einwände gegen die Schulentwicklungsplanung sind der Verbandsgemeinde Leiningerland mitzuteilen.