Problembeschreibung/Begründung:
Mit Änderung des Schulgesetzes im Jahr
2020, sind nunmehr auch die Verbandsgemeinden verpflichtet für Schulen in ihrer
Trägerschaft Schulentwicklungspläne aufzustellen.
Gemäß § 91 Abs. 3 Satz 4 des
rheinland-pfälzischen Schulgesetzes sind diese Schulentwicklungspläne mit den
benachbarten Gebietskörperschaften abzustimmen.
Die Verbandsgemeinde Leiningerland hat
ihren aktuellen Schulentwicklungsplan entsprechend dieser gesetzlichen Vorgabe
an die Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) übermittelt.
Der Schulentwicklungsplan beleuchtet
das Schulangebot und die Schulstruktur als solches, die Entwicklung von
Bevölkerungs- und Schülerzahlen, den demographischen Wandel und die
Raumsituationen der Grundschulen in der Verbandsgemeinde Leiningerland.
Berührungspunkte oder Schnittstellen
zur Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) sind nicht im Schulentwicklungsplan für
die Grundschulen der Verbandsgemeinde Leiningerland enthalten.
Der Plan umfasst den Zeitraum 2021/2022 bis 2026/2027 und
ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Eventuelle Anregungen oder Einwände
gegen die Schulentwicklungsplanung sind der Verbandsgemeinde Leiningerland
mitzuteilen.
Beschlussvorschlag:
Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Schulentwicklungsplan für die Grundschulen der Verbandsgemeinde Leiningerland zu. Anregungen oder Einwände werden nicht vorgebracht.
Finanzierung:
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ja |
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nein |
Finanzierung |
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Gesamtkosten |
jährliche |
Folge- |
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Objektbezogene |
Einmalige oder jährliche |
der Maßnahmen |
Kosten/ |
lasten |
Eigenanteil |
Einnahmen |
laufende Haushaltsbelastung |
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(Beschaffungs- / Herstellungskosten) |
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(i.d.R. = Kreditbedarf) |
(Zuschüsse / Beträge) |
(Mittelabfluss, Kapiteldienst Folgelasten kalkulatorische Kosten) |
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