Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Verbandsgemeinderat beschließt  einstimmig die bisherige Darstellung „Fläche zur Gewinnung von Rohstoffen“ für den Bereich des geplanten Baugebietes „Wingertsberg Teil E“ in eine „Wohnbaufläche“ im Flächennutzungsplan zu ändern. Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes unter Beteiligung des beauftragten Planungsbüros durchzuführen. Die Kosten werden gemäß der getroffenen Vereinbarung vom Eigentümer getragen

 


 

Vom Stadtrat Eisenberg wurde in der Ratssitzung am 11.05.2021 der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Wingertsberg Teil E“ gefasst. Zwischen der Stadt Eisenberg, der Verbandsgemeinde Eisenberg wurde eine Vereinbarung dahingehend getroffen, dass der Eigentümer alle anfallenden Kosten übernimmt und die Erschließungsanlagen auf seine Kosten erstellt. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes ist auch die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Im aktuellen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet noch als Fläche für die Gewinnung von Rohstoffen dargestellt.

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes wurde inzwischen eingeleitet. Parallel hierzu ist der Flächennutzungsplan zu ändern. In der vertraglichen Vereinbarung wurde geregelt, dass das Verfahren von dem vom Grundstückseigentümer beauftragten Planungsbüro unter Beteiligung der Verwaltung durchgeführt wird. Planungsträger bleibt jedoch die Verbandsgemeinde bzw. die Stadt Eisenberg. Die erforderlichen Beschlüsse sind von den zuständigen Gremien zu fassen.

In der Beschlussvorlage ist die Begründung zur geplanten Änderung des Flächennutzungsplanes beigefügt und der Änderungsbereich dargestellt.