Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss

 

a) Der Gemeinderat beschließt einstimmig, mit dem vorgestellten Planentwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Bahnhofstraße, 1. Änderung“ das Beteiligungsverfahren durchzuführen.

b) Ebenfalls beschließt der Gemeinderat einstimmig, die Verwaltung zur Durchführung des Beteiligungsverfahrens zu beauftragen.

 


Helmut Pätzold, Christel Pätzold und Katja Pätzold rücken aus Betroffenheit zu diesem Punkt mit dem Stuhl zurück.

 

Durch den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Bahnhofstraße, 1. Änderung“ werden die mittlerweile vermessenen Grundstücke Fl.Nr. 422/33 und 422/36 überplant, damit der Grundstückseigentümer das Gewerbegrundstück zum Bau einer Lagerhalle und zur Anlegung einer Lagerfläche nutzen kann. In der Sitzung des Gemeinderates am 15.03.2021 wurde beschlossen, dass für den Erweiterungsbereich die Regelungen des ursprünglichen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Bahnhofstraße“ übernommen werden. Durch das hängige Gelände hin zur K 74 ist es jedoch erforderlich zur straßengewandten Seite das Gewerbegrundstück mit Stützmauern abzusichern. Diesbezüglich wurden die textlichen Festsetzungen der 1. Änderung des Bebauungsplanes angepasst. Der Grundstückseigentümer möchte auf dem Gewerbegrundstück eine zweistöckige Lagerhalle errichten. Dabei wird die zulässige Gebäudehöhe von 10 m nicht überschritten. Zudem sollen Schuttboxen zur Lagerung von Baumaterial aufgestellt werden.