Problembeschreibung/Begründung:
Die Bauherren wollen auf dem Betriebsgrundstück Fl.Nr. 1968/40 einen Gefahrstoff-container mit einer Größe von 5,91m*1,74m*3,7m (L*B*H) aufstellen.
Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Ost“.
Das Vorhaben ist in der überbaubaren Fläche geplant. Ein ausreichender Abstand zur Grundstücksgrenze wird eingehalten.
Der Gefahrstoffcontainer soll zur Lagerung von wassergefährdenden Stoffen genutzt werden, die bei der Produktion als Rohstoffe sowie als Hilfsstoffe eingesetzt werden.
S. hierzu auch die Anlage zum Bauantrag im Anhang.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine bauplanungsrechtlichen Bedenken gegen das Vorhaben.
Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.
Beschlussvorschlag:
Zum geplanten Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Finanzierung:
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ja |
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nein |
Finanzierung |
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Gesamtkosten |
jährliche |
Folge- |
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Objektbezogene |
Einmalige oder jährliche |
der Maßnahmen |
Kosten/ |
lasten |
Eigenanteil |
Einnahmen |
laufende Haushaltsbelastung |
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(Beschaffungs- / Herstellungskosten) |
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(i.d.R. = Kreditbedarf) |
(Zuschüsse / Beträge) |
(Mittelabfluss, Kapiteldienst Folgelasten kalkulatorische Kosten) |
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Verbandgemeindeverwaltung
Eisenberg
(Pfalz), den 01.09.22
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(Hutzenlaub) (Sattler)
Sachbearbeiter Leiterin Fachbereich 1
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(Zerner) Stellv.Leiterin
Fachbereich 2 Gesehen: ___________________________ |
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(Funck) Stadtbürgermeister |
(Wohnsiedler)
1.Beigeordneter