Problembeschreibung/Begründung:
Die Antragsteller möchten an das bestehende Einfamilienhaus in der Saarlandstraße, Fl.Nr. 2430/2, im hinteren Bereich einen einstöckigen Anbau in einer Größe von ca. 5,5m * 5,6m errichten. Zudem soll ein Edelstahlschornstein an der Südostseite errichtet werden. S. dazu die Unterlagen im Anhang.
Für dieses Grundstück gibt es keinen Bebauungsplan. Die bauplanungsrechtliche Zu-lässigkeit ist demnach nach § 34 LBauO zu beurteilen. Das Vorhaben muss sich also in die Umgebungsbebauung einfügen. Dies ist hier gegeben, die bauplanungsrechtlichen Vorgaben werden eingehalten.
Seitens der Verwaltung bestehen deshalb keine Bedenken gegen das Bauvorhaben. Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.
Beschlussvorschlag:
Zum geplanten Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Finanzierung:
|
ja |
|
|
nein |
Finanzierung |
|||||
Gesamtkosten |
jährliche |
Folge- |
|
Objektbezogene |
Einmalige oder jährliche |
der Maßnahmen |
Kosten/ |
lasten |
Eigenanteil |
Einnahmen |
laufende Haushaltsbelastung |
|
|
|
|
|
|
(Beschaffungs- / Herstellungskosten) |
|
|
(i.d.R. = Kreditbedarf) |
(Zuschüsse / Beträge) |
(Mittelabfluss, Kapiteldienst Folgelasten kalkulatorische Kosten) |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
EUR |
EUR |
|
EUR |
EUR |
EUR |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|