Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Verbandsgemeinderat Eisenberg beschließt einstimmig, dem jeweils günstigsten Anbieter den Auftrag zu erteilen.

 


 

Die vorgenannten Gewerke wurden im Februar von unserer Vergabestelle öffentlich mit den Gewerken 9 – 19 ausgeschrieben und hätten am 03.03.2020 submittiert werden sollen. Die Angebotsunterlagen wurden kaum nachgefragt und leider ging bis zur Submission kein einziges Angebot ein. Daraufhin wurden die gleichen Leistungsverzeichnisse erneut in beschränktem Rahmen an uns bekannte Firmen geschickt.

Selbst hierbei hielt sich die Resonanz in Grenzen und es wurden nur wenige Angebote zur Submission am 21.04.2020 abgegeben.

 

 

Die fachtechnische und rechnerische Prüfung durch die beauftragten Fachplaner, H. Oppermann für Heizung, Lüftung und Sanitär sowie Herr Eisel für die Elektroarbeiten ergab für die einzelnen Gewerke folgende Bieterreihenfolge:

 

 

 

 

Gewerk 25 Heizung

1.    Fa. Paul Jung, Krickenbach                                                                   70.885,80 €

           

Gewerk 26 Lüftung

1.    Fa. HTS, Ludwigshafen                                                                                      83.334,40 €

 

Gewerk 27 Sanitär

  1.  Fa. Paul Jung GmbH, Krickenbach                                                     63.818,51 €
  2.                                                                                                                        72.462,91 €

 

Gewerk 28 Elektro

  1. Fa. Heindl, Eisenberg                                                                             133.964,52 €
  2.                                                                                                                      134.075,43 €

 

 

Die Gesamtsumme der voraufgeführten Gewerke ergibt Kosten von 352.003,23 € brutto.

 

Die Mehrkosten gegenüber der Kostenberechnung betragen im Bereich Elektro 6.078,11€. In den Gewerken Heizung, Lüftung, Sanitär betragen die Mehrkosten 68.336,49 € brutto.

Die Angebote der Mindestbietenden sind angemessen und können zur Beauftragung empfohlen werden.