Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1

Empfehlung:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat mehrheitlich mit 12 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme der Installation einer Wechselwerbeanlage am Marktplatz zuzustimmen.

In der regen Diskussion wurde herausgestellt das auf dem Marktplatz kein „Las Vegas Effekt“ erwünscht ist.

Als Grundvoraussetzung wurde herausgearbeitet, dass die Größe auf die Fenstergröße beschränkt wird, die Tafel von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr abgeschaltet wird (12 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme) und der Wechsel der Anzeigen zwischen 1 und 5 Minuten erfolgen wird (11 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung). Zuvor wurde ein 30-Minütiger Wechsel mit 12 Nein-Stimmen und 1 Ja-Stimme abgelehnt.

 


Problembeschreibung/Begründung:

Bereits im Jahr 2018 wurde im Zusammenhang mit dem geplanten Umbau und der Umnutzung des Gebäudes am Marktplatz eine Werbeanlage an der Außenwand zum Marktplatz geplant. Die damalige Werbeanlage sollte eine Größe von 7,50 m x 2,00 m aufweisen. Der Stadtrat hatte zu dieser Werbeanlage beschlossen, dass keine grundsätzlichen Bedenken gegen eine Außenwerbung bestehen, wenn diese an die Umgebung und an das Gebäude angepasst wird. Zu der vorgelegten Planung wurde das Einvernehmen nicht erteilt, da diese als zu groß angesehen wurde.

Mit der nun vorliegenden Planung wird eine Wechselwerbeanlage als LED Videowall mit den Abmessungen von 2,20 m x 2,20 m geplant. Die vorgelegte Planung ist als Anlage beigefügt. Die vorliegende Planung fügt sich in Form, Farbe und Größe in den geplanten Umbau, die Neugestaltung der Außenfassade sowie in die Gestaltung des Marktplatzes ein. Aus baurechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken.

Aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht könnten Bedenken bestehen, wenn auf der Werbetafel „laufende“ oder blinkende Anzeigen erfolgen. Dies ist auszuschließen. Vom Antragsteller wurde nach Rücksprache mit dem Bauamt erklärt, dass lediglich Einzelbilder dargestellt werden. Bei der Festlegung des Zeitabstandes zur Änderung der Anzeigen wird darauf geachtet, dass keine störenden oder „beunruhigenden“ Wirkungen auf den angrenzenden öffentlichen Bereich entstehen.

Die Werbeanlage wurde bei der Finanzierung der umfangreichen Maßnahmen zum Umbau des Geschäftsgebäude mit einkalkuliert. Vom Antragsteller wurde zugesichert, dass eine hochwertige Werbetafel (Kosten ca. 40.000 bis 50.000 €) zum Einsatz kommt.

Nach Auffassung der Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.