Sitzung: 19.01.2016 Stadtrat der Stadt Eisenberg
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 2
Beschluss:
Zu a.
Zu den vorgetragenen Anregungen wird gemäß dem Beschlussvorschlag des
Büros Dörhöfer & Partner und der Verwaltung mit 2 Nein-Stimmen (SPD,
Bündnis 90/Grüne) beschlossen. Aus den vorgetragenen Anregungen ergeben sich
keine Änderungen die den Festsetzungsinhalt des Bebauungsplanes verändern, so
dass auf eine erneute Offenlage des Bebauungsplanes verzichtet wird.
Zu b.
Der Stadtrat beschließt mit 2 Nein-Stimmen (SPD, Bündnis 90/Grüne) die
I. Änderung des Bebauungsplanes „Eisbach II“ gemäß § 24 GemO i.V.m. § 10 Abs. 1
und § 9 Abs. 1, 1a und 4 BauGB als Satzung
Zu c.
Für die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen wird gemäß § 9 Abs. 4 BauGB
i.V.m. § 86 LBauO mit 2 Nein-Stimmen (SPD, Bündnis 90/Grüne) eine
Gestaltungsatzung erlassen.
Zur I. Änderung des Bebauungsplanes „Eisbach II“ wurde im beschleunigten
Verfahren nach § 13 a BauGB in der Zeit vom 11.11.2015 bis 11.12.2015 einschließlich
das Offenlegungsverfahren durchgeführt. Im Rahmen des Offenlegungsverfahrens
wurden von verschiedenen Trägern öffentlicher Belange zum Entwurfsplan Stellung
genommen und Anregungen vorgetragen. In der Anlage der Beschlussvorlage sind
die eingegangen Anregungen mit einem Beschlussvorschlag aufgeführt.
Nach dem Abschluss des Aufstellungsverfahrens kann die I. Änderung des
Bebauungsplanes „Eisbach II“ als Satzung beschlossen werden. Für die
bauordnungsrechtlichen Festsetzungen ist eine Gestaltungssatzung nach den
Bestimmungen der Landesbauordnung zu beschließen.
Zur Information ist für die Ratsmitglieder die Planurkunde als Anlage
beigefügt. Erläuterungen hierzu erfolgen bei Bedarf in den Ratssitzungen.
Soweit gewünscht kann der Beschlussvorschlag zu den eingegangenen Anregungen
sowie der Entwurfsplan auch in den einzelnen Fraktionen vorgestellt und
erläutert werden.
Bauamtsleiter Görg legt allen Anwesenden nachträglich die Stellungnahme
der Kreisverwaltung Donnersbergkreis vor. Die Frist zur Abgabe einer
Stellungnahme war abgelaufen. Jedoch bittet er, um möglichst alle Belange
sachgerecht in die Abwägung einstellen zu können, die Stellungnahme zur
Kenntnis zu nehmen und in der Gesamtabwägung zu berücksichtigen.