Beschluss:

 

Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig die 2. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan der Verbandsgemeinde Eisenberg für das Haushaltsjahr 2020.

 

 

 


 

Bürgermeister Frey verweist zu diesem Tagesordnungspunkt auf die Vorberatungen in den Fraktionen und im Haupt- und Finanzausschuss.

Nach § 1 der Nachtragshaushaltssatzung hat sich im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge von 9.563.263,00 € auf 10.249.704,00 € erhöht, der Gesamtbetrag der Aufwendungen von 10.327.418,00 € auf 10.395.728,00 € erhöht. Somit hat sich der Jahresfehlbetrag von -764.155,00 € auf -146.024,00 € reduziert.

Im Finanzhaushalt beträgt der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen 123.120,00 €, gegenüber bisher -495.011,00 €.

Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit erhöht sich von gegenüber bisher 400.000,00 € auf nunmehr 1.127.000,00 € und die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit erhöhen sich um 1.824.000,00 € von bisher 464.000,00 € auf 2.288.000,00 €. Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit beträgt neu -1.161.000,00 €, bisher waren dies –64.000,00 €.

Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit erhöht sich um 478.869,00 € von 559.011,00 € auf 1.037.880,00 €.

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber bisher 64.000,00 € auf nunmehr 1.161.000,00 € festgesetzt.

Gemäß § 26 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden einen Verbandsgemeindeumlagesatz in Höhe von 46,09 v. H.

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2018 beträgt 1.022.049,45 €. Der voraussichtliche Stand zum 31.12.2019 beträgt 231.708,45 €, zum 31.12.2020  85.684,45 €.

 

Ratsmitglied D. Osterheld ergänzt, dass bereits eine Machbarkeitsstudie des Gienanthweihers vorgenommen wurde. Das Gelände ist mit Arsen verseucht. Seiner Meinung nach wäre eine weitere Machbarkeitsstudie unnötig.