Sitzung: 11.03.2020 Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Eisenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 417/FB 4/2020
Empfehlung:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Eisenberg empfiehlt dem Verbandsgemeinderat Eisenberg einstimmig, die Benennung der Mitglieder des Verwaltungsrates und deren Vertreter für die AÖR zu beschließen.
Sobald beide Verbandsgemeinderäte die
Anstaltssatzung für die zu gründende Anstalt des öffentlichen Rechts
beschlossen haben, haben die beiden Gremien laut Anstaltsatzung (siehe § 11)
jeweils 5 Mitglieder zuzüglich Vertreter aus der Mitte des
Verbandsgemeinderates zu wählen. Es ist vorgesehen, den Verwaltungsrat dann
Anfang August für seine erste Sitzung einzuberufen.
§ 11
Verwaltungsrat
Die Anstalt hat einen Verwaltungsrat, der
aus 12 Mitgliedern besteht.
Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde
Göllheim und der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Eisenberg gehören dem
Verwaltungsrat kraft Amtes an.
Die beiden Verbandsgemeinden entsenden
jeweils 5 weitere Mitglieder und bestellen je Mitglied einen Stellvertreter.
Für die Wahl der von den Ratsgremien
entsandten Mitglieder gilt § 45 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz sinngemäß. Es
gelten die Vorgaben des § 14 b Abs. 3 und § 8 Abs. 1 und 2 KomZG.
Die entsandten Verwaltungsratsmitglieder
werden der Anstalt schriftlich mitgeteilt.
Die
Amtszeit der sonstigen Mitglieder des Verwaltungsrats entspricht der Wahlzeit
der kommunalen Vertretungsorgane; sie endet für das jeweilige Mitglied
vorzeitig mit dem Ausscheiden aus dem Rat der entsendenden Verbandsgemeinde.
Die Amtszeit des Verwaltungsrates beginnt,
wenn sämtliche Mitglieder der Anstalt mitgeteilt worden sind. Sie endet mit dem
auf den Beginn der Amtszeit folgenden Ablauf der Wahlperiode der Räte der
beteiligten Verbandsgemeinden. Der alte Verwaltungsrat führt die Geschäfte bis
zum Beginn der Amtszeit des neuen Verwaltungsrates fort. Scheidet ein
entsandtes Verwaltungsratsmitglied während der Amtszeit aus, so erfolgt eine
Neubestellung durch den betreffenden Verbandsgemeinderat für den Rest der
Amtszeit.
Die Mitglieder, bzw. deren Vertreter, sind in Abhängigkeit der
politischen Mehrheitsverhältnisse im jeweiligen Verbandsgemeinderat
vorzuschlagen.
a.)
Verbandsgemeinderat Eisenberg
o
2
Mitglieder und deren Vertreter; Vorschlag durch die SPD
o
2
Mitglieder und deren Vertreter; Vorschlag durch die FWG
o
1
Mitglied und dessen Vertreter, Vorschlag durch die CDU
b.)
Verbandsgemeinderat Göllheim
o
2
Mitglieder und deren Vertreter; Vorschlag durch die FWG
o
1
Mitglied und dessen Vertreter; Vorschlag durch die SPD
o
1
Mitglied und dessen Vertreter, Vorschlag durch die CDU
o
1
Mitglied und dessen Vertreter; Vorschlag durch die BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
Die nächsten Schritte auf dem Weg zur Gründung der AÖR sehen wie folgt
aus:
o
Betriebsführungsverträge
(8 Verträge) sind im Entwurf fertig. Mit „Leben“ füllen inklusiver Abstimmung
mit Dr. Burret, nach erfolgte Abstimmung Beschlussfassung im Verbandsgemeinderat
è kein Geschäft der laufenden Verwaltung für
die Werkleitung
o
Kontaktaufnahme
mit Finanzamt è USt, GewSt, KSt
o
Einrichtung
des eigenen Bankkontos der AÖR bei der SPK Donnersberg
o
Wirtschaftsplan
2021, Matrizen füllen für die Kalkulation Stundensatz 2021
o
Matrizen
füllen für Kommunalberatung è Stellenbedarf,
Stellenbewertung etc.
o
Abstimmen
des Auftragsvolumens / der Auftragsnummern zwischen AÖR und den Werken
o
Materialwirtschaft
als auch Mitarbeiter der beiden Werke „zusammenführen“
o
Finanzbuchhaltung
der AÖR (Finanzbuchhaltung, Auftrag, Material, OLAP) einrichten
o
Sitzung des Verwaltungsrates für Anfang August
vorbereiten um u. a. den Vorstand zu wählen, damit dieser mit den beiden
Bürgermeistern die Verhandlung der Arbeitsverträge mit den einzelnen
Mitarbeitern unter Mithilfe von Rechtsanwalt Kistner durchführen kann.