Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Stadtrat stimmt der Annahme der Zuwendung, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht, einstimmig zu.

 


 

Gemäß § 94 Abs. 3 GemO hat der Stadtrat über die Annahme von Spenden, Sponsoringleistungen und ähnlichen Zuwendungen zu entscheiden.

 

Bei der Verwaltung ist eine Spende in Höhe von 500,00 € für die Eisenberger Brücke eingegangen. Bei dem Zuwendungsgeber handelt es sich um eine juristische Person des Privatrechts. Eine Beziehung zum Zuwendungsgeber ist nicht erkennbar.