Sitzung: 19.01.2016 Stadtrat der Stadt Eisenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Der Stadtrat stimmt der Annahme der Zuwendung, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht, einstimmig zu.
Gemäß § 94 Abs. 3 GemO hat der Stadtrat über die Annahme von Spenden,
Sponsoringleistungen und ähnlichen Zuwendungen zu entscheiden.
Bei der Verwaltung ist eine Spende in Höhe von 500,00 € für die
Eisenberger Brücke eingegangen. Bei dem Zuwendungsgeber handelt es sich um eine
juristische Person des Privatrechts. Eine Beziehung zum Zuwendungsgeber ist
nicht erkennbar.