Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschlussvorschlag:

Der Werksausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat Eisenberg die Satzung für die gemeinsame Anstalt des öffentlichen Rechtes (AÖR) „Betriebsgesellschaft Wasserversorgung Göllheim und Eisenberg“ der Verbandsgemeinde Göllheim und der Verbandsgemeinde Eisenberg vom 01.08.2020 zu beschließen.

 


Problembeschreibung/Begründung:

Allgemeines

Jeweils am 15.04.2019 haben die beiden Verbandsgemeinderäte Eisenberg als auch Göllheim den Grundsatzbeschluss gefasst und sind der Empfehlung der Werkleitung gefolgt, die notwendigen Vorbereitungen zur Gründung der obigen AÖR durchzuführen.

Vorausgegangen war die Auftragserteilung an die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz mit Sitz in Mainz, die beiden Verbandsgemeindewerke zu untersuchen und entsprechende Vorschläge den beiden Werkleitungen für die gewünschte Zusammenarbeit zu unterbreiten. Am 25.03.2019 wurde das Ergebnis den beiden Bürgermeistern, deren Beigeordneten sowie der beiden Werkleitungen im Rathaus in Eisenberg vorgestellt. Als Ergebnis wurde die Gründung einer AÖR empfohlen.

Am 18.12.2019 (Eisenberg) als auch am 02.12.2019 (Göllheim) haben sich die beiden Gremien erneut mit dem Sachverhalt beschäftigt und die damalige Anstaltssatzung – im Entwurf – zustimmend zur Kenntnis genommen und erneut die Gründung der AÖR als richtige Entscheidung bestätigt.

Mittlerweile wurden die empfohlenen Änderungen zur Anpassung der Anstaltssatzung eingearbeitet, sodass diese nun endgültig beschlossen werden kann.

Vorgenommene Anpassungen der Anstaltssatzung gegenüber des damaligen Entwurfes:

§ 1: Zeitpunkt der Gründung

Die AÖR wird gegenüber dem ursprünglichen Entwurf – dem 01. Oktober 2020 – nun zum 01. August 2020 gegründet. Durch den vorverlegten Zeitpunkt erhält u. a. der Vorstand einen größeren Zeitraum, um insbesondere die Arbeitsverträge mit den betroffenen Personen abzuschließen.

§ 5: Aufgaben der Anstalt

Es wird zur Klarstellung und auf Empfehlung der Kommunalberatung angeführt, dass die Anstalt eigenes Personal hat und dieses weitestgehend die ihr übertragene Aufgabe selbst erledigt.

§ 9: Vorstand

Der Vorstand besteht aus 2 Mitgliedern (Vorstand und Stellvertreter). Die ursprüngliche Passage „Der Vorstand wird auf die Dauer von 5 Jahren gewählt“ wird ersatzlos gestrichen.

§ 14: Aufwandsentschädigung

Die dortige Bezeichnung „Aufsichtsratssitzungen“ wurde ersetzt durch „Verwaltungsratssitzungen“.

§ 24: Inkrafttreten

Die Anstalt entsteht mit Inkraftsetzung dieser Satzung zum 01. August 2020.

 

Folgende Punkte sind in 2020 noch zu erledigen bis zum 01.01.2021:

 

Ø  Organisatorische Zusammenführung der beiden „Teams“

Ø  Zusammenführung der Arbeitsabläufe, der Lagervorräte als auch Materialbestellungen

Ø  Abschluss der Arbeitsverträge mit Mitarbeiter und Vorstand

Ø  Einrichtung der IT-Umgebung im Rechenzentrum der KEEP-GmbH

Ø  Einrichtung Auftragsabwicklung, Lagerbuchhaltung und Finanzbuchhaltung der AÖR

Ø  Einbindung des EDV-Zugriffs der Mitarbeiter aus Göllheim auf die AÖR im Rechenzentrum

Ø  Schulung der Mitarbeiter in Göllheim in der EDV-Umgebung „Schleupen“

Ø  Abschluss sämtlicher Dienstleistungsverträge der AÖR mit VGE und VGW bzw. dessen Werken

Ø  Abschluss sonstiger Dienstleistungsverträge (Rechenzentrum, Wirtschaftsprüfer etc.)

Ø  Abstimmung Finanzamt