Sitzung: 12.03.2020 Werksausschuss der Verbandsgemeinde Eisenberg
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 416/FB 4/2020
Beschlussvorschlag:
Der Werksausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat Eisenberg die Satzung für die gemeinsame Anstalt des öffentlichen Rechtes (AÖR) „Betriebsgesellschaft Wasserversorgung Göllheim und Eisenberg“ der Verbandsgemeinde Göllheim und der Verbandsgemeinde Eisenberg vom 01.08.2020 zu beschließen.
Problembeschreibung/Begründung:
Allgemeines
Jeweils
am 15.04.2019 haben die beiden Verbandsgemeinderäte Eisenberg als auch Göllheim
den Grundsatzbeschluss gefasst und sind der Empfehlung der Werkleitung gefolgt,
die notwendigen Vorbereitungen zur Gründung der obigen AÖR durchzuführen.
Vorausgegangen
war die Auftragserteilung an die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz mit Sitz in
Mainz, die beiden Verbandsgemeindewerke zu untersuchen und entsprechende
Vorschläge den beiden Werkleitungen für die gewünschte Zusammenarbeit zu
unterbreiten. Am 25.03.2019 wurde das Ergebnis den beiden Bürgermeistern, deren
Beigeordneten sowie der beiden Werkleitungen im Rathaus in Eisenberg
vorgestellt. Als Ergebnis wurde die Gründung einer AÖR empfohlen.
Am
18.12.2019 (Eisenberg) als auch am 02.12.2019 (Göllheim) haben sich die beiden
Gremien erneut mit dem Sachverhalt beschäftigt und die damalige Anstaltssatzung
– im Entwurf – zustimmend zur Kenntnis genommen und erneut die Gründung der AÖR
als richtige Entscheidung bestätigt.
Mittlerweile
wurden die empfohlenen Änderungen zur Anpassung der Anstaltssatzung
eingearbeitet, sodass diese nun endgültig beschlossen werden kann.
Vorgenommene Anpassungen der Anstaltssatzung
gegenüber des damaligen Entwurfes:
§ 1: Zeitpunkt der Gründung
Die
AÖR wird gegenüber dem ursprünglichen Entwurf – dem 01. Oktober 2020 – nun zum
01. August 2020 gegründet. Durch den vorverlegten Zeitpunkt erhält u. a. der
Vorstand einen größeren Zeitraum, um insbesondere die Arbeitsverträge mit den
betroffenen Personen abzuschließen.
§ 5: Aufgaben der Anstalt
Es wird zur Klarstellung und auf Empfehlung der
Kommunalberatung angeführt, dass die Anstalt eigenes Personal hat und dieses
weitestgehend die ihr übertragene Aufgabe selbst erledigt.
§ 9:
Vorstand
Der
Vorstand besteht aus 2 Mitgliedern (Vorstand und Stellvertreter). Die
ursprüngliche Passage „Der Vorstand wird auf die Dauer von 5 Jahren gewählt“
wird ersatzlos gestrichen.
§ 14: Aufwandsentschädigung
Die dortige Bezeichnung „Aufsichtsratssitzungen“
wurde ersetzt durch „Verwaltungsratssitzungen“.
§ 24: Inkrafttreten
Die
Anstalt entsteht mit Inkraftsetzung dieser Satzung zum 01. August 2020.
Folgende Punkte sind in 2020 noch zu
erledigen bis zum 01.01.2021:
Ø
Organisatorische
Zusammenführung der beiden „Teams“
Ø
Zusammenführung
der Arbeitsabläufe, der Lagervorräte als auch Materialbestellungen
Ø
Abschluss
der Arbeitsverträge mit Mitarbeiter und Vorstand
Ø
Einrichtung
der IT-Umgebung im Rechenzentrum der KEEP-GmbH
Ø
Einrichtung
Auftragsabwicklung, Lagerbuchhaltung und Finanzbuchhaltung der AÖR
Ø
Einbindung
des EDV-Zugriffs der Mitarbeiter aus Göllheim auf die AÖR im Rechenzentrum
Ø
Schulung
der Mitarbeiter in Göllheim in der EDV-Umgebung „Schleupen“
Ø
Abschluss
sämtlicher Dienstleistungsverträge der AÖR mit VGE und VGW bzw. dessen Werken
Ø
Abschluss
sonstiger Dienstleistungsverträge (Rechenzentrum, Wirtschaftsprüfer etc.)
Ø
Abstimmung
Finanzamt