Sitzung: 19.03.2020 Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Eisenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 416/FB 4/2020
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig die Satzung für die gemeinsame Anstalt des öffentlichen Rechtes (AÖR) „Betriebsgesellschaft Wasserversorgung Göllheim und Eisenberg“ der Verbandsgemeinde Göllheim und der Verbandsgemeinde Eisenberg vom 01.08.2020 zu beschließen.
Allgemeines
Jeweils am 15.04.2019 haben die beiden
Verbandsgemeinderäte Eisenberg als auch Göllheim den Grundsatzbeschluss gefasst
und sind der Empfehlung der Werkleitung gefolgt, die notwendigen Vorbereitungen
zur Gründung der obigen AÖR durchzuführen.
Vorausgegangen war die Auftragserteilung an
die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz mit Sitz in Mainz, die beiden
Verbandsgemeindewerke zu untersuchen und entsprechende Vorschläge den beiden
Werkleitungen für die gewünschte Zusammenarbeit zu unterbreiten. Am 25.03.2019
wurde das Ergebnis den beiden Bürgermeistern, deren Beigeordneten sowie der
beiden Werkleitungen im Rathaus in Eisenberg vorgestellt. Als Ergebnis wurde
die Gründung einer AÖR empfohlen.
Am 18.12.2019 (Eisenberg) als auch am
02.12.2019 (Göllheim) haben sich die beiden Gremien erneut mit dem Sachverhalt
beschäftigt und die damalige Anstaltssatzung – im Entwurf – zustimmend zur
Kenntnis genommen und erneut die Gründung der AÖR als richtige Entscheidung
bestätigt.
Mittlerweile wurden die empfohlenen
Änderungen zur Anpassung der Anstaltssatzung eingearbeitet, sodass diese nun
endgültig beschlossen werden kann.
Vorgenommene Anpassungen der Anstaltssatzung
gegenüber des damaligen Entwurfes:
§ 1: Zeitpunkt der Gründung
Die
AÖR wird gegenüber dem ursprünglichen Entwurf – dem 01. Oktober 2020 – nun zum
01. August 2020 gegründet. Durch den vorverlegten Zeitpunkt erhält u. a. der
Vorstand einen größeren Zeitraum, um insbesondere die Arbeitsverträge mit den
betroffenen Personen abzuschließen.
§ 5: Aufgaben der
Anstalt
Es wird zur
Klarstellung und auf Empfehlung der Kommunalberatung angeführt, dass die Anstalt
eigenes Personal hat und dieses weitestgehend die ihr übertragene Aufgabe
selbst erledigt.
§ 9:
Vorstand
Der
Vorstand besteht aus 2 Mitgliedern (Vorstand und Stellvertreter). Die
ursprüngliche Passage „Der Vorstand wird auf die Dauer von 5 Jahren gewählt“
wird ersatzlos gestrichen.
§ 14:
Aufwandsentschädigung
Die dortige
Bezeichnung „Aufsichtsratssitzungen“ wurde ersetzt durch
„Verwaltungsratssitzungen“.
§ 24:
Inkrafttreten
Die
Anstalt entsteht mit Inkraftsetzung dieser Satzung zum 01. August 2020.
Folgende Punkte sind in 2020 noch zu
erledigen bis zum 01.01.2021:
Ø
Organisatorische
Zusammenführung der beiden „Teams“
Ø
Zusammenführung
der Arbeitsabläufe, der Lagervorräte als auch Materialbestellungen
Ø
Abschluss
der Arbeitsverträge mit Mitarbeiter und Vorstand
Ø
Einrichtung
der IT-Umgebung im Rechenzentrum der KEEP-GmbH
Ø
Einrichtung
Auftragsabwicklung, Lagerbuchhaltung und Finanzbuchhaltung der AÖR
Ø
Einbindung
des EDV-Zugriffs der Mitarbeiter aus Göllheim auf die AÖR im Rechenzentrum
Ø
Schulung
der Mitarbeiter in Göllheim in der EDV-Umgebung „Schleupen“
Ø
Abschluss
sämtlicher Dienstleistungsverträge der AÖR mit VGE und VGW bzw. dessen Werken
Ø
Abschluss
sonstiger Dienstleistungsverträge (Rechenzentrum, Wirtschaftsprüfer etc.)
Ø
Abstimmung
Finanzamt