Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig der Annahme der Zuwendung vorbehaltlich der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht zuzustimmen.

 


Bei der Verwaltung ist eine Spende in Höhe von 2.000,00 € mit dem Verwendungszweck Flüchtlingshilfe eingegegangen. Bei dem Zuwendungsgeber handelt es sich um eine Privatperson. Es besteht keine erkennbare Beziehung.