Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Verbandsgemeinderat nimmt die Ausführungen zum Wirtschaftsplan 2020 „Kanalwerk der Verbandsgemeinde Eisenberg“ zur Kenntnis und beschließt einstimmig wie vorgetragen. Außerdem werden den laufenden Entgelten und Einmalbeitragssätzen zugestimmt.

 

Der Verbandsgemeinderat fasst weiterhin einstimmig den Beschluss, innerhalb der Kalkulation der laufenden

Entgelte weiterhin einen 50 % - Mindestgewinn miteinzurechnen, was letztendlich einer Bestätigung

Der bisherigen Beschlusslage entsprochen hat.

 

 

 


 

Werkleiter Lorentz erläutert den Anwesenden den Wirtschaftsplan 2020 des Kanalwerks. Der Wirtschaftsplan liegt der Niederschrift als Anlage 4 bei.

 

 

 

In Zusammenhang mit der Festlegung der laufenden Entgeltsätze wurde dem Gremium folgendes

mitgeteilt, worauf sie entsprechenden Grundsatzbeschluss fassten, bzw. den letztmaligen Beschluss

in gleicher Angelegenheit aus dem Jahre 2000 erneut bestätigten.

 

Gem. § 85 Abs. 3 der Gemo ist das Kanalwerk gehalten, innerhalb seiner kalkulierten Entgelte

einen sogenannten Mindestgewinn einzurechnen. Dieser errechnet sich anhand des Anlagevermögens

zu Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres multipliziert mit 1,60 %.

Der Mindestgewinn in seiner Berechnung wird somit insbesondere beeinflusst von dem jährlichen

Investitionsverhalten im Kanalwerk, als auch der zu buchenden Abschreibung im Anlagevermögen.

So betrug beispielsweise der zu erwirtschaftete Mindestgewinn 2019 nach erklärter Berechnung

315.079 €.

 

Aufgrund des Investitionsvolumens 2019 und den im Wirtschaftsplan 2020 vorgesehenen Investitionen

dürfte der Mindestgewinn entsprechend ansteigen, sodass sich dieser in den kommenden Jahren

Bei etwa 320.000 bis 340.000 € einpendeln sollte.

 

Bei einer Beibehaltung von mindestens 50 % Mindestgewinn bedeutet dies, dass das Kanalwerk Eisenberg

in seiner Gebührenkalkulation im Wirtschaftsplan mindestens immer einen Jahresgewinn von 160.000 bis

170.000 € ausweisen muss.

 

Sollte ein solches Ergebnis kalkulatorisch nicht erreicht werden können, ist im zu beschließenden

Wirtschaftsplan eine Erhöhung der laufenden Entgelte mit einzurechnen, um die 50 %-ige Eigenkapital-

Verzinsung (Jahresgewinn zwischen 160.000 und 170.000) zu erhalten.