Sitzung: 18.12.2019 Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Eisenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 406/FB 4/2019
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat nimmt die Ausführungen zum Wirtschaftsplan 2020 „Kanalwerk der Verbandsgemeinde Eisenberg“ zur Kenntnis und beschließt einstimmig wie vorgetragen. Außerdem werden den laufenden Entgelten und Einmalbeitragssätzen zugestimmt.
Der Verbandsgemeinderat fasst weiterhin
einstimmig den Beschluss, innerhalb der Kalkulation der laufenden
Entgelte weiterhin einen 50 % - Mindestgewinn
miteinzurechnen, was letztendlich einer Bestätigung
Der bisherigen Beschlusslage entsprochen hat.
Werkleiter Lorentz erläutert den Anwesenden den Wirtschaftsplan 2020 des Kanalwerks. Der Wirtschaftsplan liegt der Niederschrift als Anlage 4 bei.
In Zusammenhang mit der Festlegung der laufenden Entgeltsätze wurde dem
Gremium folgendes
mitgeteilt, worauf sie entsprechenden Grundsatzbeschluss fassten, bzw.
den letztmaligen Beschluss
in gleicher Angelegenheit aus dem Jahre 2000 erneut bestätigten.
Gem. § 85 Abs. 3 der Gemo ist das Kanalwerk gehalten, innerhalb seiner
kalkulierten Entgelte
einen sogenannten Mindestgewinn einzurechnen. Dieser errechnet sich
anhand des Anlagevermögens
zu Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres multipliziert mit 1,60 %.
Der Mindestgewinn in seiner Berechnung wird somit insbesondere
beeinflusst von dem jährlichen
Investitionsverhalten im Kanalwerk, als auch der zu buchenden
Abschreibung im Anlagevermögen.
So betrug beispielsweise der zu erwirtschaftete Mindestgewinn 2019 nach
erklärter Berechnung
315.079 €.
Aufgrund des Investitionsvolumens 2019 und den im Wirtschaftsplan 2020
vorgesehenen Investitionen
dürfte der Mindestgewinn entsprechend ansteigen, sodass sich dieser in
den kommenden Jahren
Bei etwa 320.000 bis 340.000 € einpendeln sollte.
Bei einer Beibehaltung von mindestens 50 % Mindestgewinn bedeutet dies,
dass das Kanalwerk Eisenberg
in seiner Gebührenkalkulation im Wirtschaftsplan mindestens immer einen
Jahresgewinn von 160.000 bis
170.000 € ausweisen muss.
Sollte ein solches Ergebnis kalkulatorisch nicht erreicht werden können,
ist im zu beschließenden
Wirtschaftsplan eine Erhöhung der laufenden Entgelte mit einzurechnen, um
die 50 %-ige Eigenkapital-
Verzinsung (Jahresgewinn zwischen 160.000 und 170.000) zu erhalten.