Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Verbandsgemeinderat hat keine Bedenken gegen den vorgelegten fakultativen Rahmenbetriebsplan für den Formsandtagebau „Heimelmäus“ in den Gemarkungen Eisenberg und Kerzenheim.

 


 

Die Firma Klausing Tagebau GmbH & Co. KG hat den fakultativen Rahmenbetriebsplan zur Erweiterung und Führung des Formsandtagebaus „Heimelmäus“ in den Gemarkungen Eisenberg und Kerzenheim beim Landesamt für Geologie und Bergbau zur Genehmigung vorgelegt. Gemäß § 54 Abs. 2 BBergG wird die Verbandsgemeinde Eisenberg am Zulassungsverfahren beteiligt und um Stellungnahme gebeten. Die Frist zur Abgabe der Stellungnahme wurde bis zum 30.09.2019 verlängert.

Bei diesem Zulassungsverfahren soll der bestehende Rahmenbetriebsplan in westlicher Richtung erweitert werden. Der überplante Bereich ist als Fläche „a“ in den beiliegenden Unterlagen dargestellt (blaue Kennzeichnung). Durch die Erweiterung der Betriebsplanfläche soll die Unabhängigkeit am Markt erhalten, die Wettbewerbstätigkeit gestärkt, die Standortsicherung betrieben und die Schaffung von Arbeitsplätzen gewährleistet werden. Auf Basis des berechneten Vorrats beträgt die voraussichtliche Laufzeit des Vorhabens ca. 65 Jahre.

Für den hier zur Zulassung eingereichten fakultativen Rahmenbetriebsplan wird eine Laufzeit von 30 Jahren beantragt. Nach Vorgabe des Landesamtes für Geologie und Bergbau werden Betriebspläne nicht länger als 30 Jahre zugelassen. Eine detaillierte Planung der Tagebauentwicklung erfolgt in den spätestens alle fünf Jahre zur Zulassung vorzulegenden Hauptbetriebsplänen. Zu Ihrer Information liegt ein Auszug aus den Antragsunterlagen bei.

 

Aus den sich aus dem fakultativen Rahmenbetriebsplan ergebenden Abbautätigkeiten sind keine negativen Auswirkungen für die Belange der Verbandsgemeinde Eisenberg zu erwarten. Seitens der Verbandsgemeindewerke Eisenberg und der Verwaltung bestehen keine Bedenken gegen den eingereichten fakultativen Rahmenbetriebsplan.