Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Bauherren planen auf dem Grundstück an der Willy-Brandt-Straße ein Wohngebäude zu errichten. Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes Wingertsberg Teil C. Zur Realisierung des Bauvorhabens sind Befreiungen vom Bebauungsplan erforderlich.

Von den Bauherren wurde im Frühjahr 2019 eine Bauvoranfrage gestellt. In der Bauvoranfrage wurde geklärt, ob die Stadt Eisenberg den Befreiungen zustimmt.

 

Folgende Befreiungen sind erforderlich:

- Überschreitung der zulässigen Traufhöhe von 0,60 m auf max. 5,94 m

- Errichtung eines 2. Vollgeschosses

- Unterschreitung der Dachneigung um max. 10 Grad auf 25 Grad.

 

Der Stadtrat hatte den beantragten Befreiungen zugestimmt. Die Kreisverwaltung Donnersbergkreis hat am 21.05.2019 einen positiven Bauvorbescheid erlassen. Der vorgelegte Bauantrag stimmt mit den Unterlagen aus der Bauvoranfrage überein. Es bestehen keine Gründe von der bereits erteilten Zustimmung abzuweichen.

 

Beschluss:

Zur geplanten Errichtung eines Wohngebäudes auf dem Grundstück an der Willy-Brandt-Straße wird das gemeindliche Einvernehmen durch den Stadtrat einstimmig erteilt. Den Befreiungen vom Bebauungsplan zur Überschreitung der zulässigen Traufhöhe um 0,60 m, der Errichtung eines zweiten Vollgeschosses sowie zur Unterschreitung der Dachneigung um max,. 10 Grad wird weiterhin einstimmig zugestimmt