Sitzung: 13.08.2019 Stadtrat der Stadt Eisenberg
Beschluss: zurückgestellt
Grundsätzlich ist die Geltungsdauer der Hauptsatzung nicht an die Wahlzeit des Rates gebunden. Im Vergleich zur bisherigen Hauptsatzung werden somit folgende Änderungen vorgeschlagen:
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NEU |
§ 1 (6) Sonstige
Bekanntmachungen erfolgen gemäß Absatz 1, sofern nicht eine andere
Bekanntmachungsform vorgeschrieben ist. |
entfällt |
§ 3 (2) Nr. 6. Ausschuss für
Tourismus und Wirtschaft |
§ 3 (2) Nr. 6 Ausschuss für
Tourismus, Wirtschaft und Stadterneuerung |
§ 3 (3) ) Die Ausschüsse gemäß Abs. 2 haben 13 Mitglieder
und für jedes Mitglied 1 Stellvertreter. Abweichend von Satz 1 haben folgende
Ausschüsse 9 Mitglieder und für jedes Mitglied 1 Stellvertreter: 1. Rechnungsprüfungsausschuss 2. Sozialausschuss 3. […] |
§ 3 (3) Die Ausschüsse gemäß Abs. 2 haben 13 Mitglieder
und für jedes Mitglied 1 Stellvertreter. Abweichend von Satz 1 haben folgende
Ausschüsse 9 Mitglieder und für jedes Mitglied 1 Stellvertreter: 1. Rechnungsprüfungsausschuss
2. […] Der Sozialausschuss hat somit 13
Mitglieder und wird daher in Satz 2 gestrichen. |
§ 4 (2) Nr. 1: Genehmigung von Verträgen der
Stadt mit dem Stadtbürgermeister und den Beigeordneten bis zu einer
Wertgrenze von 1.000,00 €. |
§ 4 (2) Nr. 1: Genehmigung von Verträgen der
Stadt mit dem Stadtbürgermeister und den Beigeordneten bis zu einer
Wertgrenze von 3.000,00 €. |
§ 5 Nr. 2: Vergabe von Aufträgen
und Arbeiten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bis zu einer
Wertgrenze von 30.000,00 € im Einzelfall […]. |
§ 5 Nr. 2: Vergabe von Aufträgen
und Arbeiten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bis zu einer
Wertgrenze von 30.000,00 € je Auftrag
[…]. |
§ 5 Nr. 5: Stundung gemeindlicher Forderungen bis zu einem
Betrag von 10.000,00 € im Einzelfall, soweit eine Laufzeit von 24 Monaten
nicht überschritten wird, Nr. 6: Niederschlagung und
Erlässe gemeindlicher Forderungen bis zu einem Betrag von 1.000,00 €. |
§ 5 Nr 5: Stundung gemeindlicher
Forderungen bis zu einem Betrag von 10.000,00 € im Einzelfall |
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§ 5 Nr. 6: Qualifizierung einer Straßenbaumaßnahme als Erschließungs- oder Ausbaumaßnahme. Nr. 9: Einvernehmen in den Fällen des § 14 Abs. 2 und des § 36 BauGB mit Ausnahme von § 31 Abs. 2 und § 35 BauGB. Nr. 10: Vergabe von Standplätzen auf
Messen, Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen im Sinne des § 14 Abs. 2
GemO. |
§ 7 (4): Selbstständig tätige Personen erhalten auf Antrag Verdienstausfall in
Höhe eines Pauschalbetrages für jede volle Stunde, die die Sitzung dauerte,
der sich aus der Entgeltgruppe 9 Stufe 6 der jeweils gültigen
Stundenentgelttabelle der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände
(VKA) ergibt. |
§ 7 (4): Selbstständig tätige Personen erhalten auf Antrag Verdienstausfall in
Höhe eines Pauschalbetrages für jede volle Stunde, die die Sitzung dauerte,
der sich aus der Entgeltgruppe 9 a) Stufe
6 der jeweils gültigen Stundenentgelttabelle der Vereinigung der kommunalen
Arbeitgeberverbände (VKA) ergibt. |
§ 7 (6) Die Zahl der
Fraktionssitzungen, für die ein Sitzungsgeld gewährt wird, darf jährlich das
Zweifache der Zahl der Stadtratssitzungen nicht übersteigen. |
§ 7 (6) Die Zahl der
Fraktionssitzungen, für die ein Sitzungsgeld gewährt wird, darf einschließlich der nach Absatz 2
abgegoltenen Sitzungen jährlich das Zweifache der Zahl der
Stadtratssitzungen nicht übersteigen. |
§ 11 (1) Der Stadtbürgermeister
erhält eine Aufwandsentschädigung gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 KomAEVO sowie die
nach § 12 Abs. 1 Satz 2 KomAEVO zulässige Erhöhung in Höhe von 10 v. H.. |
§ 11 (1) Der Stadtbürgermeister
erhält eine Aufwandsentschädigung gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 KomAEVO |
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§ 11 (3) § 7 Abs. 4 gilt
entsprechend. |
§ 14 (1) Über die Einrichtung von weiteren Ehrenämtern, sowie über eine
etwaige Aufwandsentschädigung entscheidet der Gemeinderat im Einzelfall. |
§ 14 (1) Die Fraktionsvorsitzenden erhalten
vierteljährlich eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 30,00 € für die
Fraktionsarbeit. (2) Über die Einrichtung von weiteren
Ehrenämtern, sowie über eine etwaige Aufwandsentschädigung entscheidet der
Gemeinderat im Einzelfall. |
Die SPD Fraktion beantragt die Vertagung des Tagesordnungspunktes, da eine Vorberatung dieses Tagesordnungspunktes nicht möglich war.
Dies wird einstimmig entschieden, der Punkt wird in der nächsten Sitzung des Stadtrates beraten und beschlossen.