Beschluss: einstimmig beschlossen

§ 45 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) sieht die Wahl von Mitgliedern und Stellvertretern für die Ausschüsse vor. Die Wahl der Mitglieder und deren Stellvertreter erfolgt in öffentlicher Sitzung und grundsätzlich geheim durch Stimmzettel.

Nach § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO kann durch Beschluss der Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Rates die Abstimmung offen durch Handzeichen erfolgen.

 

Bisher wurde praktiziert, dass von den Fraktionen ein gemeinsamer Wahlvorschlag nach interfraktioneller Abstimmung eingebracht wird. Ein solcher gemeinsamer Wahlvorschlag ist empfehlenswert, da es hierbei nicht auf die Anwesenheit aller Ratsmitglieder in der Sitzung ankommt; durch das Fehlen einzelner Mitglieder kann es nicht zu Verschiebungen der Ausschussstärke hinsichtlich der Fraktionen kommen.

 

Die Ausschüsse setzen sich entweder nur aus Ratsmitgliedern oder aus Ratsmitgliedern und sonstigen wählbaren Einwohnern der Gemeinde zusammen; mindestens die Hälfte der Mitglieder eines Ausschusses sollen jedoch Ratsmitglieder sein. Haupt- und Finanzausschuss sowie Rechnungsprüfungsausschuss bestehen ausschließlich aus Ratsmitgliedern.

 

Die Ausschussmitglieder – auch soweit sie nicht Ratsmitglieder sind – üben ein Ehrenamt aus. Für ihre Mitwirkung in den Ausschüssen gelten insbesondere:

-       § 20 GemO, Schweigepflicht

-       § 21 GemO, Treuepflicht

-       § 22 GemO, Sonderinteresse

 

Folgende Ausschüsse werden nach der Hauptsatzung gebildet:

  1. Haupt- und Finanzausschuss (13 Mitglieder)
  2. Rechnungsprüfungsausschuss (9 Mitglieder)
  3. Ausschuss für Tourismus, Wirtschaft und Stadterneuerung (13 Mitglieder)
  4. Bau- und Umweltausschuss (13 Mitglieder)
  5. Sozialausschuss (Jugend, Soziales und Prävention) (13 Mitglieder)
  6. Partnerschaftsausschuss (9 Mitglieder)
  7. Kulturausschuss (9 Mitglieder)
  8. Verbandsversammlung Zweckverband „Erdekaut“ (5 Mitglieder)
  9. Verbandsversammlung Kulturzweckverband (5 Mitglieder)

 

In gemischten Ausschüssen müssen Ratsmitglieder durch Ratsmitglieder vertreten werden, da Beschlussfähigkeit nur besteht, wenn mehr als die Hälfte der Ausschussmitglieder Ratsmitglieder sind.

 

Der Stadtrat beschließt offen abzustimmen.

Der Sozialausschuss kann noch nicht beschlossen werden, da dieser erst in Kraft tritt, wenn die 1. Änderung der Hauptsatzung bekannt gemacht wurde.

 

Die Ausschussbesetzung ist als Anlage 34 beigefügt.

 

Beschluss:

Der Stadtrat stimmt der Besetzung der folgenden Ausschüsse, wie vorgeschlagen, zu:

Haupt- und Finanzausschuss – einstimmig.

Rechnungsprüfungsausschuss – einstimmig

Ausschuss für Tourismus, Wirtschaft und Stadtentwicklung – einstimmig

Bau- und Umweltausschuss – einstimmig

Partnerschaftsausschuss – einstimmig

Kulturausschuss – einstimmig

Verbandsversammlung Zweckverband “Erdekaut” – einstimmig, 2 Enthaltungen

Verbandsversammlung Kulturzweckverband – einstimmig, 2 Enthaltungen.