Sitzung: 13.08.2019 Stadtrat der Stadt Eisenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
§ 45 Abs. 1
Gemeindeordnung (GemO) sieht die Wahl von Mitgliedern und Stellvertretern für
die Ausschüsse vor. Die Wahl der Mitglieder und deren Stellvertreter erfolgt in
öffentlicher Sitzung und grundsätzlich geheim durch Stimmzettel.
Nach § 40 Abs. 5
Halbsatz 2 GemO kann durch Beschluss der Mehrheit der anwesenden Mitglieder des
Rates die Abstimmung offen durch Handzeichen erfolgen.
Bisher wurde
praktiziert, dass von den Fraktionen ein gemeinsamer Wahlvorschlag nach
interfraktioneller Abstimmung eingebracht wird. Ein solcher gemeinsamer
Wahlvorschlag ist empfehlenswert, da es hierbei nicht auf die Anwesenheit aller
Ratsmitglieder in der Sitzung ankommt; durch das Fehlen einzelner Mitglieder
kann es nicht zu Verschiebungen der Ausschussstärke hinsichtlich der Fraktionen
kommen.
Die Ausschüsse
setzen sich entweder nur aus Ratsmitgliedern oder aus Ratsmitgliedern und
sonstigen wählbaren Einwohnern der Gemeinde zusammen; mindestens die Hälfte der
Mitglieder eines Ausschusses sollen jedoch Ratsmitglieder sein. Haupt- und
Finanzausschuss sowie Rechnungsprüfungsausschuss bestehen ausschließlich aus
Ratsmitgliedern.
Die
Ausschussmitglieder – auch soweit sie nicht Ratsmitglieder sind – üben ein
Ehrenamt aus. Für ihre Mitwirkung in den Ausschüssen gelten insbesondere:
-
§ 20
GemO, Schweigepflicht
-
§ 21
GemO, Treuepflicht
-
§ 22
GemO, Sonderinteresse
Folgende Ausschüsse
werden nach der Hauptsatzung gebildet:
- Haupt-
und Finanzausschuss (13 Mitglieder)
- Rechnungsprüfungsausschuss
(9 Mitglieder)
- Ausschuss
für Tourismus, Wirtschaft und Stadterneuerung (13 Mitglieder)
- Bau-
und Umweltausschuss (13 Mitglieder)
- Sozialausschuss
(Jugend, Soziales und Prävention) (13 Mitglieder)
- Partnerschaftsausschuss
(9 Mitglieder)
- Kulturausschuss
(9 Mitglieder)
- Verbandsversammlung
Zweckverband „Erdekaut“ (5 Mitglieder)
- Verbandsversammlung
Kulturzweckverband (5 Mitglieder)
In gemischten
Ausschüssen müssen Ratsmitglieder durch Ratsmitglieder vertreten werden, da
Beschlussfähigkeit nur besteht, wenn mehr als die Hälfte der
Ausschussmitglieder Ratsmitglieder sind.
Der Stadtrat beschließt offen abzustimmen.
Der Sozialausschuss kann noch nicht beschlossen werden, da dieser erst in Kraft tritt, wenn die 1. Änderung der Hauptsatzung bekannt gemacht wurde.
Die Ausschussbesetzung ist als Anlage 34 beigefügt.
Beschluss:
Der Stadtrat stimmt der Besetzung der folgenden Ausschüsse, wie vorgeschlagen, zu:
Haupt- und
Finanzausschuss – einstimmig.
Rechnungsprüfungsausschuss
– einstimmig
Ausschuss für
Tourismus, Wirtschaft und Stadtentwicklung – einstimmig
Bau- und
Umweltausschuss – einstimmig
Partnerschaftsausschuss
– einstimmig
Kulturausschuss –
einstimmig
Verbandsversammlung
Zweckverband “Erdekaut” – einstimmig, 2 Enthaltungen
Verbandsversammlung
Kulturzweckverband – einstimmig, 2 Enthaltungen.