Sitzung: 13.08.2019 Stadtrat der Stadt Eisenberg
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Die maximale Zahl
der Beigeordneten bestimmt § 50 Abs. 1 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz
(GemO). In der Hauptsatzung der Stadt Eisenberg (Pfalz) ist die Zahl der
Beigeordneten auf drei festgelegt.
Die/der erste
Beigeordnete ist die allgemeine Vertreterin/der allgemeine Vertreter des
Stadtbürgermeisters bei dessen Verhinderung. Die weiteren Beigeordneten sind
zur allgemeinen Vertretung des Stadtbürgermeisters nur berufen, wenn er und
die/der erste Beigeordnete verhindert sind.
Die Beigeordneten
sind Ehrenbeamte. Sie werden durch Ernennungsurkunde berufen, vereidigt und in
ihr Amt eingeführt. Dieses soll im Rahmen der konstituierenden Sitzung
erfolgen. Bei Wiederwahl entfallen Vereidigung und Amtseinführung.
Form der
Wahl/Abstimmungsverfahren:
Die Wahlen der
Beigeordneten haben nach § 40 Abs. 5 Halbsatz 1 GemO in geheimer Abstimmung
durch Stimmzettel zu erfolgen. Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht (§ 36 Abs.
3 GemO).
Die Bewerber müssen
gemäß § 40 Abs. 2 GemO dem Rat unmittelbar vor der Wahl benannt worden sein.
Die jeweiligen Beigeordneten sind nacheinander einzeln zu wählen. Bei der Wahl
der Beigeordneten ist vorher die Reihenfolge ihrer Vertretung festzulegen.
Nach § 40 Abs. 3
ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält.
Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen sind bei der Feststellung der Mehrheit
nicht mitzuzählen (§ 40 Abs. 4 GemO).
Die Wahlgänge haben
einzeln und nacheinander zu erfolgen. Wird nur eine Bewerberin/ein Bewerber
vorgeschlagen, kann mit ja oder nein abgestimmt werden.
Zur Durchführung des
Abstimmungsverfahrens beauftragt der Stadtbürgermeister unter Zustimmung des
Stadtrates einen Wahlvorstand, der aus dem Vorsitzenden als Wahlleiter, einer
Schriftführerin/einem Schriftführer und zwei Beisitzern aus den Reihen der
Ratsmitglieder besteht.
Auf Vorschlag von
Stadtbürgermeister Funck bestimmt der Stadtrat die folgenden Personen zum
Wahlvorstand:
Vorsitzender Georg
Grünewald, Beisitzer: die Ratsmitglieder Manfred Rauschkolb und Manfred Boffo,
Schriftführerin: Enya Eisenbarth von der Verwaltung.
a)
Wahl der/des 1. Beigeordneten
Als Kandidatin für
die 1. Beigeordnete wird von der SPD Fraktion Ratsmitglied Sissi Lattauer
vorgeschlagen. Weitere Wahlvorschläge werden nicht gemacht.
In der
anschließenden geheimen Wahl werden 23 gültige Stimmen abgegeben. Davon erhält
Sissi Lattauer 22 Ja-Stimmen, sowie 1 Nein-Stimme.
Somit ist Sissi
Lattauer zur 1. Beigeordneten gewählt. Frau Lattauer nimmt die Wahl an.
Stadtbürgermeister Funck ernennt und vereidigt die 1. Beigeordnete und führt
sie in ihr Amt ein.
RM Helmut Linke
betritt den Sitzungssaal. Stadtbürgermeister Funck verpflichtet Herrn Linke per
Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Amtspflichten. Die
Niederschrift über die Verpflichtung liegt als Anlage 23 bei.
b)
Wahl der/des 2. Beigeordneten
Als Kandidat für
den 2. Beigeordneten wird von der FWG-Fraktion Ratsmitglied Erwin Knoth
vorgeschlagen. Die CDU-Fraktion schlägt Ratsmitglied Ender Önder als Kandidat
für den 2. Beigeordneten vor.
Herr Önder
verzichtet bereits vor der Wahl auf das Amt.
In der
anschließenden geheimen Wahl werden 24 gültige Stimmzettel abgegeben. Davon
erhält Erwin Knoth 18 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen sowie 1 Enthaltung.
Somit ist Herr
Erwin Knoth zum 2. Beigeordneten gewählt. Herr Knoth nimmt die Wahl an. Stadtbürgermeister
Funck ernennt und vereidigt den 2. Beigeordneten und führt ihn in sein Amt ein.
c)
Wahl der/des 3. Beigeordneten
Als Kandidat für
den 3. Beigeordneten wird von der SPD-Fraktion Ratsmitglied Ender Önder
vorgeschlagen. Von der CDU-Fraktion wird Frau Claudia Borbe vorgeschlagen.
In der
anschließenden geheimen Wahl werden 24 gültige Stimmzettel abgegeben. Davon
erhält Ender Önder 16 Stimmen. Claudia Borbe erhält 8 Stimmen.
Somit ist Herr
Önder zum 3. Beigeordneten gewählt. Herr Önder nimmt die Wahl an.
Stadtbürgermeister Funck ernennt und vereidigt den 3. Beigeordneten und führt
ihn in sein Amt ein.
Die Niederschriften
über die Wahl zu den Beigeordneten, sowie jeweils eine Abschrift der
Ernennungsurkunden liegen dieser Niederschrift als Anlage 28-33 bei.