Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Die maximale Zahl der Beigeordneten bestimmt § 50 Abs. 1 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO). In der Hauptsatzung der Stadt Eisenberg (Pfalz) ist die Zahl der Beigeordneten auf drei festgelegt.

 

Die/der erste Beigeordnete ist die allgemeine Vertreterin/der allgemeine Vertreter des Stadtbürgermeisters bei dessen Verhinderung. Die weiteren Beigeordneten sind zur allgemeinen Vertretung des Stadtbürgermeisters nur berufen, wenn er und die/der erste Beigeordnete verhindert sind.

 

Die Beigeordneten sind Ehrenbeamte. Sie werden durch Ernennungsurkunde berufen, vereidigt und in ihr Amt eingeführt. Dieses soll im Rahmen der konstituierenden Sitzung erfolgen. Bei Wiederwahl entfallen Vereidigung und Amtseinführung.

 

Form der Wahl/Abstimmungsverfahren:

 

Die Wahlen der Beigeordneten haben nach § 40 Abs. 5 Halbsatz 1 GemO in geheimer Abstimmung durch Stimmzettel zu erfolgen. Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht (§ 36 Abs. 3 GemO).

Die Bewerber müssen gemäß § 40 Abs. 2 GemO dem Rat unmittelbar vor der Wahl benannt worden sein. Die jeweiligen Beigeordneten sind nacheinander einzeln zu wählen. Bei der Wahl der Beigeordneten ist vorher die Reihenfolge ihrer Vertretung festzulegen. 

Nach § 40 Abs. 3 ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen sind bei der Feststellung der Mehrheit nicht mitzuzählen (§ 40 Abs. 4 GemO).

Die Wahlgänge haben einzeln und nacheinander zu erfolgen. Wird nur eine Bewerberin/ein Bewerber vorgeschlagen, kann mit ja oder nein abgestimmt werden.

 

Zur Durchführung des Abstimmungsverfahrens beauftragt der Stadtbürgermeister unter Zustimmung des Stadtrates einen Wahlvorstand, der aus dem Vorsitzenden als Wahlleiter, einer Schriftführerin/einem Schriftführer und zwei Beisitzern aus den Reihen der Ratsmitglieder besteht.

 

Auf Vorschlag von Stadtbürgermeister Funck bestimmt der Stadtrat die folgenden Personen zum Wahlvorstand:

Vorsitzender Georg Grünewald, Beisitzer: die Ratsmitglieder Manfred Rauschkolb und Manfred Boffo, Schriftführerin: Enya Eisenbarth von der Verwaltung.

 

a)      Wahl der/des 1. Beigeordneten

Als Kandidatin für die 1. Beigeordnete wird von der SPD Fraktion Ratsmitglied Sissi Lattauer vorgeschlagen. Weitere Wahlvorschläge werden nicht gemacht.

In der anschließenden geheimen Wahl werden 23 gültige Stimmen abgegeben. Davon erhält Sissi Lattauer 22 Ja-Stimmen, sowie 1 Nein-Stimme.

Somit ist Sissi Lattauer zur 1. Beigeordneten gewählt. Frau Lattauer nimmt die Wahl an. Stadtbürgermeister Funck ernennt und vereidigt die 1. Beigeordnete und führt sie in ihr Amt ein.

 

RM Helmut Linke betritt den Sitzungssaal. Stadtbürgermeister Funck verpflichtet Herrn Linke per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Amtspflichten. Die Niederschrift über die Verpflichtung liegt als Anlage 23 bei.

 

b)      Wahl der/des 2. Beigeordneten

Als Kandidat für den 2. Beigeordneten wird von der FWG-Fraktion Ratsmitglied Erwin Knoth vorgeschlagen. Die CDU-Fraktion schlägt Ratsmitglied Ender Önder als Kandidat für den 2. Beigeordneten vor.

Herr Önder verzichtet bereits vor der Wahl auf das Amt.

In der anschließenden geheimen Wahl werden 24 gültige Stimmzettel abgegeben. Davon erhält Erwin Knoth 18 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen sowie 1 Enthaltung.

Somit ist Herr Erwin Knoth zum 2. Beigeordneten gewählt. Herr Knoth nimmt die Wahl an. Stadtbürgermeister Funck ernennt und vereidigt den 2. Beigeordneten und führt ihn in sein Amt ein.

 

c)       Wahl der/des 3. Beigeordneten

Als Kandidat für den 3. Beigeordneten wird von der SPD-Fraktion Ratsmitglied Ender Önder vorgeschlagen. Von der CDU-Fraktion wird Frau Claudia Borbe vorgeschlagen.

In der anschließenden geheimen Wahl werden 24 gültige Stimmzettel abgegeben. Davon erhält Ender Önder 16 Stimmen. Claudia Borbe erhält 8 Stimmen.

Somit ist Herr Önder zum 3. Beigeordneten gewählt. Herr Önder nimmt die Wahl an. Stadtbürgermeister Funck ernennt und vereidigt den 3. Beigeordneten und führt ihn in sein Amt ein.

 

Die Niederschriften über die Wahl zu den Beigeordneten, sowie jeweils eine Abschrift der Ernennungsurkunden liegen dieser Niederschrift als Anlage 28-33 bei.