Beschluss: einstimmig beschlossen

Gemäß § 56 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) ist in Gemeinden, in denen mehr als 1.000 ausländische Einwohner ihre Hauptwohnung haben, ein Beirat für Migration und Integration einzurichten. In der Stadt Eisenberg waren es zum 30.06.2018 (§ 130 Abs. 1 GemO) 1.466 Personen.

Die Mitglieder des Beirats werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Wahlberechtigt sind:

1.    alle Einwohner mit ausländischer Staatsangehörigkeit sowie staatenlose Einwohner,

2.    alle Einwohner, die die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben

a)      als Spätaussiedler oder deren Familienangehörige nach § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes,

b)      durch Einbürgerung,

c)       nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes oder

d)      nach § 4 Abs. 1 i. V. m. mit Abs. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes und ein Elternteil Ausländer oder Spätaussiedler oder dessen Familienangehöriger nach § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist,

soweit sie jeweils am Tag der Stimmabgabe das 16. Lebensjahr vollendet haben und die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nr. 2 und 3 des Kommunalwahlgesetzes erfüllen (drei Monate hier wohnhaft, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen).

Wählbar sind alle Wahlberechtigten sowie alle Bürger der Gemeinde.

 

Das Innenministerium und die Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Rheinland-Pfalz (AGARP) sehen den 27. Oktober 2019 als landesweiten Wahltag vor. Da die Stadt von der Unterstützung (Wählerverzeichnis, Wahlbenachrichtigungen etc.) und der Öffentlichkeitsarbeit des Landes profitieren kann, schlägt die Verwaltung vor, sich dem Termin anzuschließen und den Wahltag des Beirats für Migration und Integration auf Sonntag, den 27. Oktober 2019 festzulegen.

 

 

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt einstimmig, sich dem allgemeinen Wahltermin in Rheinland-Pfalz anzuschließen und den Wahltag zum Beirat für Migration und Integration auf Sonntag, den 27. Oktober 2019 festzulegen.