Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 12, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Verbandsgemeinderat stimmt der Bildung des Geschäftsbereichs „Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen“ und der Übertragung dieses Geschäftsbereichs auf den 1. Beigeordneten mit 12 Gegenstimmen und 1 Stimmenthaltung zu.


Der Verbandsgemeinderat stimmt der Bildung des Geschäftsbereichs „Tourismus und Wirtschaftsförderung“ und der Übertragung dieses Geschäftsbereichs auf den 2. Beigeordneten mit 12 Gegenstimmen und 1 Stimmenthaltung zu.

 


 

Gemäß § 50 Abs. 3 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) kann ehrenamtlichen Beigeordneten die Leitung eines angemessenen Geschäftsbereichs übertragen werden. § 5 Abs. 2 der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Eisenberg sieht die Bildung zweier Geschäftsbereiche vor.

 

Beigeordnete sind in dem ihnen übertragenen Geschäftsbereich ständige Vertreter des Bürgermeisters und führen in den entsprechenden Ausschusssitzungen den Vorsitz.

Nach § 50 Abs. 4 letzter Satz GemO bedürfen die Bildung und Übertragung von Geschäftsbereiche der Zustimmung des Verbandsgemeinderates.

 

Bürgermeister Frey schlägt vor, folgende Geschäftsbereiche zu bilden und wie folgt auf die Beigeordneten der Verbandsgemeinde zu übertragen:

-       Fachbereich „Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen“ als Geschäftsbereich des 1. Beigeordneten

-       Fachbereich „Tourismus und Wirtschaftsförderung“ als Geschäftsbereich des 2. Beigeordneten.

 

Ratsmitglied Osterheld bemängelt, dass es keinen Geschäftsbereich “Soziales und Asyl gibt. Zusätzlich wird zum Jahresende noch der VG-Mitarbeiter, der für diesen Bereich eine große Unterstützung war, abgezogen. 

Ratsmitglied Kistner beantragt, dem 1. Beigeordneten den Geschäftsbereich “Soziales, Behinderung und Integration” zusätzlich zu übertragen. Bürgermeister Frey erwidert, dass lt. GemO der Bürgermeister die Geschäftsbereiche vorschlägt.