Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Gegen die Änderung der Fassade in der Geierstraße bestehen keine baurechtlichen Bedenken. Das gemeindliche Einvernehmen wird einstimmig erteilt.

 


Am Gebäude in der Geierstraße wurde eine Fassadenänderung durchgeführt. Dabei wurde jeweils im Dachgeschoss und im Dachraum ein Fenster vergrößert. Ansichtspläne sind der Beschlussvorlage beigefügt. 

Eine Änderung der Fassade ist grundsätzlich baugenehmigungspflichtig. Ein Bauantrag wurde nachträglich eingereicht. Da bei diesem Vorhaben die Grenzabstände zu den Nachbargrundstücken nicht eingehalten werden, ist  die Fassadenänderung von den beiden angrenzenden Nachbarn zu genehmigen. Bisher hat ein Nachbar den eingereichten Bauplänen zugestimmt. Von Seiten der Gemeinde Kerzenheim bestehen gegen die Änderung der Fassade keine baurechtlichen Bedenken. Der südlich zum Bauvorhaben angrenzende Nachbar muss seine Zustimmung noch erteilen.