Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Gemeinderat bestätigt die Eilentscheidung der Ortsbürgermeisterin mit den Beigeordneten und Fraktionsvorsitzenden einstimmig und stimmt der beantragten Überschreitung der Grundflächenzahl um 0,04 (18 m²) nachträglich zu. Es handelt sich um eine geringfügige Überschreitung. Auf mehreren Grundstücken im Baugebiet wurde die festgesetzte Grundflächenzahl ebenfalls überschritten. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

 


Für das letzte bisher nicht bebaute Grundstück an der Straße „In den neun Morgen“ wurde ein Bauantrag vorgelegt. Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „In den neun Morgen“. Im Bebauungsplan ist eine Grundflächenzahl (Anteil des Grundstückes der überbaut werden kann) von 0,3 (30%) festgesetzt. Bei der Ermittlung der Grundflächenzahl sind auch Nebengebäude, befestigte Flächen und die Zufahrten mitzurechnen. Für das geplante Gebäude mit der integrierten Garage und der überdachten Terrasse ergibt sich eine Grundflächenzahl von 0,34. Zulässig ist eine Überbauung mit 151 m². Tatsächlich werden 169 m² überbaut.

Eine Überprüfung hat ergeben, dass bei verschiedenen Grundstücken die zulässige Grundfläche mit Nebengebäuden oder befestigten Flächen überschritten wurde.

Nach Auffassung der Verwaltung kann das Einvernehmen zu dem geplanten Bau eines Einfamilienwohnhauses erteilt und der beantragten Überschreitung der Grundflächenzahl zugestimmt werden.

Den Ratsmitgliedern liegt ein Auszug aus der vorgelegten Planung vor.

 

Die nächste Ratssitzung ist erst im August geplant. Über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens ist innerhalb eines Monats zu entscheiden. Mit dem Bauvorhaben soll kurzfristig begonnen werden. Bei verschiedenen Grundstücken wurde die zulässige Grundflächenzahl ebenfalls überschritten.