Sitzung: 12.08.2019 Gemeinderat Kerzenheim der Gemeinde Kerzenheim
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 354/FB 2/2019
Der Gemeinderat bestätigt die Eilentscheidung der Ortsbürgermeisterin mit den Beigeordneten und Fraktionsvorsitzenden einstimmig und stimmt der beantragten Überschreitung der Grundflächenzahl um 0,04 (18 m²) nachträglich zu. Es handelt sich um eine geringfügige Überschreitung. Auf mehreren Grundstücken im Baugebiet wurde die festgesetzte Grundflächenzahl ebenfalls überschritten. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Für das letzte
bisher nicht bebaute Grundstück an der Straße „In den neun Morgen“ wurde ein
Bauantrag vorgelegt. Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „In den
neun Morgen“. Im Bebauungsplan ist eine Grundflächenzahl (Anteil des
Grundstückes der überbaut werden kann) von 0,3 (30%) festgesetzt. Bei der
Ermittlung der Grundflächenzahl sind auch Nebengebäude, befestigte Flächen und
die Zufahrten mitzurechnen. Für das geplante Gebäude mit der integrierten
Garage und der überdachten Terrasse ergibt sich eine Grundflächenzahl von 0,34.
Zulässig ist eine Überbauung mit 151 m². Tatsächlich werden 169 m² überbaut.
Eine Überprüfung
hat ergeben, dass bei verschiedenen Grundstücken die zulässige Grundfläche mit
Nebengebäuden oder befestigten Flächen überschritten wurde.
Nach Auffassung der
Verwaltung kann das Einvernehmen zu dem geplanten Bau eines
Einfamilienwohnhauses erteilt und der beantragten Überschreitung der
Grundflächenzahl zugestimmt werden.
Den Ratsmitgliedern
liegt ein Auszug aus der vorgelegten Planung vor.
Die nächste Ratssitzung ist erst im August geplant. Über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens ist innerhalb eines Monats zu entscheiden. Mit dem Bauvorhaben soll kurzfristig begonnen werden. Bei verschiedenen Grundstücken wurde die zulässige Grundflächenzahl ebenfalls überschritten.