Sitzung: 14.08.2019 Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Eisenberg
Vorlage: 368/FB 1/2019
Die maximale Zahl der Beigeordneten bestimmt § 50 Abs. 1 i. V. m. § 64
Abs. 2 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO). In der Hauptsatzung der
Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) ist die Zahl der Beigeordneten auf drei
festgelegt.
Die/der erste Beigeordnete ist die allgemeine Vertreterin/der allgemeine
Vertreter des Bürgermeisters bei dessen Verhinderung. Die weiteren
Beigeordneten sind zur allgemeinen Vertretung des Bürgermeisters nur berufen,
wenn der Bürgermeister und die/der erste Beigeordnete verhindert sind.
Die Beigeordneten sind Ehrenbeamte. Sie werden durch Ernennungsurkunde
berufen, vereidigt und in ihr Amt eingeführt. Dieses soll im Rahmen der
konstituierenden Sitzung erfolgen. Bei Wiederwahl entfallen Vereidigung und
Amtseinführung.
Form der Wahl/Abstimmungsverfahren:
Die Wahlen der Beigeordneten haben nach § 40 Abs. 5 Halbsatz 1 GemO in
geheimer Abstimmung durch Stimmzettel zu erfolgen. Das Stimmrecht des
Vorsitzenden ruht (§ 36 Abs. 3 GemO).
Die Bewerber müssen gemäß § 40 Abs. 2 GemO dem Rat unmittelbar vor der
Wahl benannt worden sein. Die jeweiligen Beigeordneten sind nacheinander
einzeln zu wählen. Bei der Wahl der Beigeordneten ist vorher die Reihenfolge
ihrer Vertretung festzulegen.
Nach § 40 Abs. 3 ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen
gültigen Stimmen erhält. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen sind bei der
Feststellung der Mehrheit nicht mitzuzählen (§ 40 Abs. 4 GemO).
Die Wahlgänge haben einzeln und nacheinander zu erfolgen. Wird nur eine
Bewerberin/ein Bewerber vorgeschlagen, kann mit ja oder nein abgestimmt werden.
Zur Durchführung des Abstimmungsverfahrens beauftragt der Bürgermeister
unter Zustimmung des Verbandsgemeinderates einen Wahlvorstand, der aus dem
Vorsitzenden als Wahlleiter, einer Schriftführerin/einem Schriftführer und zwei
Beisitzern aus den Reihen der Ratsmitglieder besteht.
Auf Vorschlag von Bürgermeister Frey werden folgende Personen zum
Wahlvorstand bestimmt:
Bernd Frey - Wahlleiter
Heike Sattler – Schriftführerin
Wolfgang Steitz, CDU - Beisitzer
Andreas Brauer, SPD - Beisitzer
Manfred Boffo, FWG - Beisitzer
a) Wahl der/des 1.
Beigeordneten
Die SPD-Fraktion schlägt als Kandidat für das Amt des 1. Beigeordneten
Herrn Reinhard Wohnsiedler vor. Die FWG-Fraktion schlägt Herrn Detlef Osterheld
für das Amt des 1. Beigeordneten vor. Weitere Vorschläge werden nicht
vorgebracht.
In der anschließenden geheimen Wahl werden 28 gültige Stimmen abgegeben.
Davon erhält Reinhard Wohnsiedler 14 Stimmen und Detlef Osterheld 14
Stimmen. Aufgrund der Stimmengleichheit
wird ein zweiter Wahlgang durchgeführt. Es werden in der anschließenden
geheimen Wahl 28 gültige Stimmen abgegeben. Davon entfallen auf Reinhard
Wohnsiedler 14 Stimmen und auf Detlef Osterheld 14 Stimmen.
Ratsmitglied Krill bittet um eine kurze Sitzungsunterbrechung.
Aufgrund der Stimmengleichheit wird ein dritter Wahlgang durchgeführt.
In der anschließenden geheimen Wahl werden 28 Stimmen abgegeben. Davon erhält
Reinhard Wohnsiedler 14 Stimmen und Detlef Osterheld 14 Stimmen.
Aufgrund der dreimaligen Stimmengleichheit erfolgt die Besetzung des
Amtes des 1. Beigeordneten durch Losentscheid. Bürgermeister Frey zieht das Los
des Herrn Reinhard Wohnsiedler. Somit ist Herr Wohnsiedler zum 1. Beigeordneten
gewählt. Herr Wohnsiedler nimmt die Wahl an. Bürgermeister Frey ernennt und
vereidigt den 1. Beigeordneten und führt ihn in sein Amt ein.
a) Wahl der/des 2.
Beigeordneten
Die CDU-Fraktion schlägt als Kandidat für das Amt des 2. Beigeordneten
Herrn Martin Conradt vor. Die FWG-Fraktion schlägt Herrn Peter Funck für das
Amt des 2. Beigeordneten vor. Weitere Vorschläge werden nicht vorgebracht.
In der anschließenden geheimen Wahl werden 28 gültige Stimmen abgegeben.
Davon erhält Martin Conradt 14 Stimmen und Peter Funck 14 Stimmen. Aufgrund der Stimmengleichheit wird ein
zweiter Wahlgang durchgeführt. Es werden in der anschließenden geheimen Wahl 28
gültige Stimmen abgegeben. Davon entfallen auf Martin Conradt 14 Stimmen und
auf Peter Funck 14 Stimmen.
Ratsmitglied Schmitt bittet um eine kurze Sitzungsunterbrechung.
Aufgrund der Stimmengleichheit wird ein dritter Wahlgang durchgeführt.
In der anschließenden geheimen Wahl werden 28 Stimmen abgegeben. Davon erhält
Martin Conradt 14 Stimmen und Peter Funck 14 Stimmen.
Aufgrund der dreimaligen Stimmengleichheit erfolgt die Besetzung des
Amtes des 2. Beigeordneten durch Losentscheid. Bürgermeister Frey zieht das Los
des Herrn Peter Funck. Somit ist Herr Funck zum 2. Beigeordneten gewählt. Herr
Funck nimmt die Wahl an. Bürgermeister Frey ernennt und vereidigt den 2.
Beigeordneten und führt ihn in sein Amt ein.
a) Wahl der/des 3.
Beigeordneten
Die SPD-Fraktion schlägt als Kandidat für das Amt des 3. Beigeordneten
Frau Gisela Mähnert vor. Die FWG-Fraktion schlägt Herrn Manfred Boffo für das
Amt des 3. Beigeordneten vor. Weitere Vorschläge werden nicht vorgebracht.
Ratsmitglied Kistner
bittet darum, Herrn Boffo aus dem Wahlvorstand zu nehmen. Bürgermeister Frey
ernennt Herrn Arnold Ruster als Beisitzer für die Wahl des 3. Beigeordneten.
In der anschließenden geheimen Wahl werden 28 gültige Stimmen abgegeben.
Davon erhält Gisela Mähnert 14 Stimmen und Manfred Boffo 14 Stimmen. Aufgrund der Stimmengleichheit wird ein
zweiter Wahlgang durchgeführt. Es werden in der anschließenden geheimen Wahl 28
gültige Stimmen abgegeben. Davon entfallen auf Gisela Mähnert 14 Stimmen und
auf Manfred Boffo 14 Stimmen.
Aufgrund der Stimmengleichheit wird ein dritter Wahlgang durchgeführt.
In der anschließenden geheimen Wahl werden 28 Stimmen abgegeben. Davon erhält
Gisela Mähnert 14 Stimmen und Manfred Boffo 14 Stimmen.
Aufgrund der dreimaligen Stimmengleichheit erfolgt die Besetzung des
Amtes des 3. Beigeordneten durch Losentscheid. Bürgermeister Frey zieht das Los
der Frau Gisela Mähnert. Somit ist Frau Mähnert zur 3. Beigeordneten gewählt.
Frau Mähnert nimmt die Wahl an. Bürgermeister Frey ernennt und vereidigt die 3.
Beigeordnete und führt sie in ihr Amt ein.
Die Niederschriften über die Wahl der Beigeordneten sowie jeweils eine
Abschrift der Ernennungsurkunden liegen dieser Niederschrift als Anlagen
30-35 bei.
Bürgermeister Frey dankt den ehemaligen Beigeordneten Herrn Detlef
Osterheld und Herrn Markus Fichter für die geleistete Unterstützung und
überreicht ihnen eine Urkunde und jeweils einen Gutschein.