Die maximale Zahl der Beigeordneten bestimmt § 50 Abs. 1 i. V. m. § 64 Abs. 2 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO). In der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) ist die Zahl der Beigeordneten auf drei festgelegt.

 

Die/der erste Beigeordnete ist die allgemeine Vertreterin/der allgemeine Vertreter des Bürgermeisters bei dessen Verhinderung. Die weiteren Beigeordneten sind zur allgemeinen Vertretung des Bürgermeisters nur berufen, wenn der Bürgermeister und die/der erste Beigeordnete verhindert sind.

 

Die Beigeordneten sind Ehrenbeamte. Sie werden durch Ernennungsurkunde berufen, vereidigt und in ihr Amt eingeführt. Dieses soll im Rahmen der konstituierenden Sitzung erfolgen. Bei Wiederwahl entfallen Vereidigung und Amtseinführung.

 

Form der Wahl/Abstimmungsverfahren:

 

Die Wahlen der Beigeordneten haben nach § 40 Abs. 5 Halbsatz 1 GemO in geheimer Abstimmung durch Stimmzettel zu erfolgen. Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht (§ 36 Abs. 3 GemO).

Die Bewerber müssen gemäß § 40 Abs. 2 GemO dem Rat unmittelbar vor der Wahl benannt worden sein. Die jeweiligen Beigeordneten sind nacheinander einzeln zu wählen. Bei der Wahl der Beigeordneten ist vorher die Reihenfolge ihrer Vertretung festzulegen. 

Nach § 40 Abs. 3 ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen sind bei der Feststellung der Mehrheit nicht mitzuzählen (§ 40 Abs. 4 GemO).

Die Wahlgänge haben einzeln und nacheinander zu erfolgen. Wird nur eine Bewerberin/ein Bewerber vorgeschlagen, kann mit ja oder nein abgestimmt werden.

 

Zur Durchführung des Abstimmungsverfahrens beauftragt der Bürgermeister unter Zustimmung des Verbandsgemeinderates einen Wahlvorstand, der aus dem Vorsitzenden als Wahlleiter, einer Schriftführerin/einem Schriftführer und zwei Beisitzern aus den Reihen der Ratsmitglieder besteht.

 

Auf Vorschlag von Bürgermeister Frey werden folgende Personen zum Wahlvorstand bestimmt:

 

Bernd Frey - Wahlleiter

Heike Sattler – Schriftführerin

Wolfgang Steitz, CDU - Beisitzer

Andreas Brauer, SPD - Beisitzer

Manfred Boffo, FWG - Beisitzer

 

a) Wahl der/des 1. Beigeordneten

 

Die SPD-Fraktion schlägt als Kandidat für das Amt des 1. Beigeordneten Herrn Reinhard Wohnsiedler vor. Die FWG-Fraktion schlägt Herrn Detlef Osterheld für das Amt des 1. Beigeordneten vor. Weitere Vorschläge werden nicht vorgebracht.

 

In der anschließenden geheimen Wahl werden 28 gültige Stimmen abgegeben. Davon erhält Reinhard Wohnsiedler 14 Stimmen und Detlef Osterheld 14 Stimmen.  Aufgrund der Stimmengleichheit wird ein zweiter Wahlgang durchgeführt. Es werden in der anschließenden geheimen Wahl 28 gültige Stimmen abgegeben. Davon entfallen auf Reinhard Wohnsiedler 14 Stimmen und auf Detlef Osterheld 14 Stimmen.

 

Ratsmitglied Krill bittet um eine kurze Sitzungsunterbrechung.

 

Aufgrund der Stimmengleichheit wird ein dritter Wahlgang durchgeführt. In der anschließenden geheimen Wahl werden 28 Stimmen abgegeben. Davon erhält Reinhard Wohnsiedler 14 Stimmen und Detlef Osterheld 14 Stimmen.

 

Aufgrund der dreimaligen Stimmengleichheit erfolgt die Besetzung des Amtes des 1. Beigeordneten durch Losentscheid. Bürgermeister Frey zieht das Los des Herrn Reinhard Wohnsiedler. Somit ist Herr Wohnsiedler zum 1. Beigeordneten gewählt. Herr Wohnsiedler nimmt die Wahl an. Bürgermeister Frey ernennt und vereidigt den 1. Beigeordneten und führt ihn in sein Amt ein.

 

 

a) Wahl der/des 2. Beigeordneten

 

Die CDU-Fraktion schlägt als Kandidat für das Amt des 2. Beigeordneten Herrn Martin Conradt vor. Die FWG-Fraktion schlägt Herrn Peter Funck für das Amt des 2. Beigeordneten vor. Weitere Vorschläge werden nicht vorgebracht.

 

In der anschließenden geheimen Wahl werden 28 gültige Stimmen abgegeben. Davon erhält Martin Conradt 14 Stimmen und Peter Funck 14 Stimmen.  Aufgrund der Stimmengleichheit wird ein zweiter Wahlgang durchgeführt. Es werden in der anschließenden geheimen Wahl 28 gültige Stimmen abgegeben. Davon entfallen auf Martin Conradt 14 Stimmen und auf Peter Funck 14 Stimmen.

 

Ratsmitglied Schmitt bittet um eine kurze Sitzungsunterbrechung.

 

Aufgrund der Stimmengleichheit wird ein dritter Wahlgang durchgeführt. In der anschließenden geheimen Wahl werden 28 Stimmen abgegeben. Davon erhält Martin Conradt 14 Stimmen und Peter Funck 14 Stimmen.

 

Aufgrund der dreimaligen Stimmengleichheit erfolgt die Besetzung des Amtes des 2. Beigeordneten durch Losentscheid. Bürgermeister Frey zieht das Los des Herrn Peter Funck. Somit ist Herr Funck zum 2. Beigeordneten gewählt. Herr Funck nimmt die Wahl an. Bürgermeister Frey ernennt und vereidigt den 2. Beigeordneten und führt ihn in sein Amt ein.

 

 

a) Wahl der/des 3. Beigeordneten

 

Die SPD-Fraktion schlägt als Kandidat für das Amt des 3. Beigeordneten Frau Gisela Mähnert vor. Die FWG-Fraktion schlägt Herrn Manfred Boffo für das Amt des 3. Beigeordneten vor. Weitere Vorschläge werden nicht vorgebracht.

 

Ratsmitglied Kistner bittet darum, Herrn Boffo aus dem Wahlvorstand zu nehmen. Bürgermeister Frey ernennt Herrn Arnold Ruster als Beisitzer für die Wahl des 3. Beigeordneten.

 

In der anschließenden geheimen Wahl werden 28 gültige Stimmen abgegeben. Davon erhält Gisela Mähnert 14 Stimmen und Manfred Boffo 14 Stimmen.  Aufgrund der Stimmengleichheit wird ein zweiter Wahlgang durchgeführt. Es werden in der anschließenden geheimen Wahl 28 gültige Stimmen abgegeben. Davon entfallen auf Gisela Mähnert 14 Stimmen und auf Manfred Boffo 14 Stimmen.

 

Aufgrund der Stimmengleichheit wird ein dritter Wahlgang durchgeführt. In der anschließenden geheimen Wahl werden 28 Stimmen abgegeben. Davon erhält Gisela Mähnert 14 Stimmen und Manfred Boffo 14 Stimmen.

 

Aufgrund der dreimaligen Stimmengleichheit erfolgt die Besetzung des Amtes des 3. Beigeordneten durch Losentscheid. Bürgermeister Frey zieht das Los der Frau Gisela Mähnert. Somit ist Frau Mähnert zur 3. Beigeordneten gewählt. Frau Mähnert nimmt die Wahl an. Bürgermeister Frey ernennt und vereidigt die 3. Beigeordnete und führt sie in ihr Amt ein.

 

Die Niederschriften über die Wahl der Beigeordneten sowie jeweils eine Abschrift der Ernennungsurkunden liegen dieser Niederschrift als Anlagen 30-35 bei.

 

 

Bürgermeister Frey dankt den ehemaligen Beigeordneten Herrn Detlef Osterheld und Herrn Markus Fichter für die geleistete Unterstützung und überreicht ihnen eine Urkunde und jeweils einen Gutschein.