Sitzung: 14.08.2019 Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Eisenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 369/FB 1/2019
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimig, offen abzustimmen und stimmt der Besetzung der Ausschüsse, wie von den Fraktionen vorgeschlagen, einstimmig zu.
§ 45 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) sieht die Wahl von Mitgliedern und
Stellvertretern für die Ausschüsse vor. Die Wahl der Mitglieder und deren
Stellvertreter erfolgt in öffentlicher Sitzung und grundsätzlich geheim durch
Stimmzettel.
Nach § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO
kann durch Beschluss der Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Rates die
Abstimmung offen durch Handzeichen erfolgen.
Bisher wurde praktiziert, dass von den Fraktionen ein gemeinsamer
Wahlvorschlag nach interfraktioneller Abstimmung eingebracht wird. Ein solcher
gemeinsamer Wahlvorschlag ist empfehlenswert, da es hierbei nicht auf die
Anwesenheit aller Ratsmitglieder in der Sitzung ankommt; durch das Fehlen
einzelner Mitglieder kann es nicht zu Verschiebungen der Ausschussstärke
hinsichtlich der Fraktionen kommen.
Die Ausschüsse setzen sich entweder nur aus Ratsmitgliedern oder aus
Ratsmitgliedern und sonstigen wählbaren Bürgern der Gemeinde zusammen;
mindestens die Hälfte der Mitglieder eines Ausschusses sollen jedoch
Ratsmitglieder sein. Haupt- und Finanzausschuss sowie
Rechnungsprüfungsausschuss bestehen ausschließlich aus Ratsmitgliedern.
Die Ausschussmitglieder – auch soweit sie nicht Ratsmitglieder sind –
üben ein Ehrenamt aus. Für ihre Mitwirkung in den Ausschüssen gelten
insbesondere:
-
§ 20
GemO, Schweigepflicht
-
§ 21
GemO, Treuepflicht
-
§ 22
GemO, Sonderinteresse
Folgende Ausschüsse werden nach der Hauptsatzung gebildet:
- Haupt-
und Finanzausschuss (12 Mitglieder)
- Rechnungsprüfungsausschuss
(8 Mitglieder)
- Werksausschuss
(12 Mitglieder + 4 beratende aus den Reihen des Personals)
- Bau-
und Umweltausschuss (12 Mitglieder)
- Ausschuss
für Tourismus und Wirtschaftsförderung (12 Mitglieder)
- Schulträgerausschuss
(7 Mitglieder + 6 aus den Reihen der Schulen)
In gemischten Ausschüssen müssen Ratsmitglieder durch Ratsmitglieder
vertreten werden, da Beschlussfähigkeit nur besteht, wenn mehr als die Hälfte
der Ausschussmitglieder Ratsmitglieder sind.
Die Ausschussbesetzung, wie von den Fraktionen vorgeschlagen, liegt
dieser Niederschrift als Anlage 36 bei.