Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


 

 

Stadtbürgermeister Kauth begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Hünerfauth und Herrn Hahn von der Denkmalpflege in Speyer.

 

Die Direktion Landesarchäologie Speyer beantragt für den Bereich „Römischer Vicus Eisenberg“ die Ausweisung als Grabungsschutzgebiet gemäß § 22 DSchG Rheinland-Pfalz. Als Begründung führt die Direktion an, dass im vorgenannten Areal mit erheblichen archäologischen Funden und Befunden aus der römischen Kaiserzeit, der Spätantike sowie dem Frühmittelalter zu rechnen ist. Mit seiner Fläche zählt der Vicus Eisenberg zu den größten römischen Siedlungsplätzen der Pfalz. Weiterhin nimmt der römische Vicus Eisenberg mit seinem Umland eine Ausnahmestellung im Hinblick auf Fragen zur römischen Metallproduktion in der Pfalz ein. Das Grabungsschutzgebiet ist im Lageplan dargestellt. Die Ausweisung eines Grabungsschutzgebietes bewirkt, dass jedes Vorhaben, jeder Bodeneingriff der Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde bedarf. Bisher gab es in Eisenberg kein ausgewiesenes Grabungsschutzgebiet, lediglich im Flächennutzungsplan sind die Grabungsstellen der Landesarchäologie gekennzeichnet. Die Ausweisung eines Grabungsschutzgebietes verstärkt die bisherige Rechtslage. Bereits ohne Ausweisung eines Grabungsschutzgebietes ist gemäß DSchG jedes Bauvorhaben auf Denkmalschutz zu prüfen.

Da das im Lageplan dargestellte Grabungsschutzgebiet auch den Eisenberger Friedhof betrifft, wird empfohlen eine spezielle Regelung für den Friedhof aufzunehmen. Die Regelung könnte lauten: Bestattungen sind weiter so durchführbar wie bisher ohne Antrag bei der unteren Denkmalschutzbehörde. Falls Ausgrabungsfunde festgestellt werden sollten, ist die untere Denkmalschutzbehörde sofort zu informieren.

 

Die Ratsmitglieder nehmen dies zur Kenntnis.