Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Zu dem geplanten Einfamilienwohnhaus im Gustav-Heinemann-Ring wird das gemeindliche Einvernehmen einstimmig erteilt. Der beantragten Befreiung zur Unterschreitung der Dachneigung auf 24 ° wird stattgegeben.

 


 

 

Der Bauherr plant auf dem Grundstück im Gustav-Heinemann-Ring ein Einfamilienwohnhaus mit zwei Stellplätzen zu errichten. Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Wingertsberg Teil C“. Bei dem Gebäude handelt es sich um ein Typenhaus der Fa. Town & Country. Der Haustyp nennt sich Stadtvilla und hat eine Dachneigung von 24 °. Da gemäß Bebauungsplan eine Dachneigung zwischen 35 ° bis 45 ° vorgeschrieben ist, wurde ein Antrag auf Befreiung von der Dachneigung gestellt. Als Begründung wird angeführt, dass eine steilere Dachneigung auf dem Gebäude eher unproportional wirken würde. Da bereits bei anderen Bauvorhaben vergleichbare Befreiungen gewährt wurden, kann nach Auffassung der Verwaltung der beantragten Befreiung zur Unterschreitung der Dachneigung auf 24 ° zugestimmt werden. Die beantragte Unterschreitung der Mindestdachneigung hat keine negativen Auswirkungen auf die Umgebungsbebauung.