Beschluss: einstimmig beschlossen

 

 


Einwendungen der Bürger zum vorliegenden Nachtragshaushalt liegen nicht vor.

 

Der Ergebnishaushalt bleibt unverändert.

Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit bleiben gleich mit 1.186.850,000 €. Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit werden von bisher 1.523.100,00 € um 437.000,00 € erhöht und auf nunmehr 1.960.100,00 € festgesetzt, sodass sich ein Kreditbedarf in Höhe von bisher 336.250,00 € auf nunmehr 773.250,00 € ergibt.

 

Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit wird von bisher   845.281,00 € auf nunmehr 1.282.281,00 € festgesetzt.

Der Stand des Eigenkapitals beträgt laut Bilanz zum 31.12.2017 1.376.168,06 €, zum 31.12.2018 voraussichtlich 763.766,06 € und zum 31.12.2019 voraussichtlich -26.574,94 €.

 

Die Festsetzungen des Gesamtbetrags der vorgesehenen Ermächtigungen, der Steuersätze und Gebühren und Beiträge, der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sowie der Wertgrenze für Investitionen bleiben unverändert.

Der Nachtragshaushaltsplan enthält drei investive Maßnahmen, für die nur zum Teil Mittel im Haushaltsplan vorgesehen waren, die aber im Jahr 2019 noch zur Durchführung kommen.

Zu den investiven Maßnahmen zählen die Eigenanteile des Breitbandausbaus, die Sanierung des Feuerwehrgerätehauses Eisenberg, sowie Mehrkosten bei der Sanierung des Feuerwehrgerätehauses Kerzenheim.

 

Beschluss:

 

Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig, die Nachtragshaushaltsatzung mit   –haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019, mit den oben erläuterten Änderungen, zu genehmigen.