Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt einstimmig,  dass das stadteigene Teilstück von ca. 65 m der Hohe Straße im Wege der Fahrbahnerneuerung der K 75 durch den LBM Worms erneuert wird.

 

Die Schätzkosten von 50.000,00 €, die von der Stadt Eisenberg übernommen werden, reduzieren sich auf 28.112,68 €. Die Vergabe der Bauleistungen kann für das stadteigene Teilstück von ca. 65 m der Hohe Straße an die Firma Hebau zu den Kosten mit 28.112,68 € erteilt werden.

 

Gleichzeitig wird für den Ausbaubereich der Hohe Straße ein Straßenausbauprogramm in Höhe von 28.112,68 € aufgestellt und gemäß Satzung über die wiederkehrenden Ausbaubeiträge abgerechnet. 

 

 


 

Der LBM Worms erneuert die Fahrbahn der K 75 innerorts in Stauf auf Kosten des Landkreises. Der geplante Maßnahmenbeginn ist der 22.07.2019 für ca. 6 Wochen. Die Umleitung soll in Form einer Einbahnstraßenregelung über Ramsen nach Stauf und von Stauf über den Talweg nach Eisenberg erfolgen. Nach der Fahrbahnerneuerung der K 75 wird die Kreisstraße in eine Gemeindestraße abgestuft.

 

Ein stadteigenes Teilstück von ca. 65 m der Hohe Straße soll im Anschluss an die Fahrbahnerneuerung der K 75 auch erneuert werden. Dabei ist geplant, die beidseitige Rinnenanlage zu erneuern sowie das bestehende Betonsteinpflaster in der Fahrbahn zu entfernen und durch eine neue Trag- und Asphaltdeckschicht zu ersetzen. Die Kosten für das vorgenannte Teilstück der Fahrbahnerneuerung belaufen sich auf geschätzte 50.000,00 €. Der Straßenbaulastträger, in diesem Fall die Stadt Eisenberg, hat die Kosten der Ausbaumaßnahme zu tragen. Die Ausbaumaßnahme würde vom LBM Worms durchgeführt werden. Da es sich bei der Ausbaumaßnahme um eine beitragsfähige Ausbaumaßnahme handelt, sind die Kosten gemäß Satzung über die wiederkehrenden Ausbaubeiträge abzurechnen. Hierzu ist es erforderlich, ein Straßenausbauprogramm für den Ortsteil Stauf aufzustellen. Das Straßenausbau-programm beinhaltet die Fahrbahnerneuerung des Teilstücks der Hohe Straße von Hausnummer 1 bis zur Hausnummer 2 in Stauf mit Kosten von 50.000,00 €.

Gemäß § 3 der Satzung wird der beitragsfähige Aufwand in der Abrechnungseinheit 3 (Stauf) nach den jährlichen Investitionsaufwendungen ermittelt. Der Gemeindeanteil beträgt 30 %. 70 % werden von der Solidargemeinschaft der Grundstückseigentümer in Stauf getragen.

 

Das LBM Worms hat mit Schreiben vom 14.05.2019 mitgeteilt, dass die Firma Hebau aus Mainz ein Angebot über den Anteil der Bauleistungen der Gemeinde Stauf in Höhe von 28.112,68 € abgegeben hat. Die geschätzten Kosten in Höhe von 50.000 € verringern sich deshalb.