Sitzung: 15.04.2019 Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Eisenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 350/FB 4/2019
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat Eisenberg beschließt einstimmig, den Grundsatzbeschluss zur Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechtes (AÖR) für die Wasserversorgung zwischen den beiden Verbandsgemeindewerken Eisenberg und Göllheim ab dem 01.Januar 2021.
1.Allgemeines
Um die Versorgungssicherheit in
der Wasserversorgung in den beiden Verbandsgemeinden Eisenberg und Göllheim
weiterhin zu gewährleisten bzw. noch zu erhöhen, die Wasserversorgung zu
optimieren, als auch durch die Schaffung eines größeren bzw. gemeinsamen
Personalpools eine bessere Redundanz im technischen Personalbereich zu
erhalten, beabsichtigen die beiden Werkleitungen der „VGE“ und der „VGG“ im
Rahmen einer interkommunalen Kooperation eine intensive Zusammenarbeit im
Bereich der technischen Verwaltung und des Betriebes ihrer Betriebszweige
Wasserversorgung.
1.)
Zusammenarbeit als auch Aufgabenverteilung
Die Zusammenarbeit betrifft alle
Teilbereiche der Wasserversorgung, mithin die Wassergewinnung,
Wasseraufbereitung, Wasserspeicherung sowie den Netzbetrieb inklusive
Herstellung, Wartung und Unterhaltung aller Hausanschlüsse.
Nach den Vorstellungen der
beiden Verbandsgemeindewerken wird die Zusammenarbeit in einer gemeinsamen
Organisation erfolgen, wobei
a.)
der technische Bereich bei den
Verbandsgemeindewerken Göllheim „angesiedelt“ wird,
b.)
die kaufmännischen Belange der neuen
Organisation bei den Verbandsgemeindewerken in Eisenberg.
2.)
Prüfung durch die Kommunalberatung
Rheinland-Pfalz GmbH
Um hierfür von einem
sachverständigen Dritten eine wegweisende Entscheidung zu erhalten, wurde vor
einigen Wochen die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz mit Sitz in Mainz damit
beauftragt, die beide Verbandsgemeindewerke zu untersuchen und entsprechende
Vorschläge den beiden Werkleitungen für die gewünschte Zusammenarbeit zu
unterbreiten.
Hierzu stellten beide Werke der
Kommunalberatung die gewünschten Informationen in den vergangenen Wochen zur
Verfügung.
Am 25.03.2019 wurde das Ergebnis den beiden Bürgermeistern, deren
Beigeordneten sowie der beiden Werkleitungen im Rathaus in Eisenberg
vorgestellt. Näheres ist der beigefügten Anlage zu entnehmen.
3.)
Prüfungsergebnis
in der Kurzfassung
Ø Die vorgesehene Zusammenarbeit ist zu
empfehlen und vorteilhaft für beide Verbandsgemeindewerke.
Ø Es wird die Gründung einer Anstalt des
öffentlichen Rechts empfohlen (Gründung mit Wirkung ab dem 01.01.2021), da hier
u. a. die höchstmögliche Einflussnahme der beiden Verbandsgemeinden in dem zu
gründenden paritätischen Aufsichtsrat gewährleistet ist.
Ø Die AÖR bietet im Gegensatz zur eventuellen
GmbH-Gründung auch die Möglichkeit – wenn dies gewünscht - weitere,
insbesondere hoheitliche Aufgaben zu übernehmen und so ihr Aufgabenportfolio
auszuweiten.
4.)
Beibehaltung der kommunalen Einflussnahme
der beiden Verbandsgemeinden (Verbandsgemeinderäte)
Eine der wichtigsten
Voraussetzungen war, dass weiterhin beide Verbandsgemeinden die Hoheit über ihren „eigenen“ Wasserpreis
behalten.
Jeder Rat bestimmt mit eigenem
Beschluss, wie seine Finanzierung kalkuliert und in Entgelte umgesetzt wird.
Ebenso verbleibt das Eigentum
der Wasserversorgungsanlagen bei ihrem bisherigen Eigentümer. Notwendige Investitionen
in den Ausbau, Sanierung und Erneuerung in die Infrastruktur der
Wasserversorgung beschließt weiterhin jeder Verbandsgemeinderat selbständig für
sich innerhalb seines Wirtschaftsplanes.
Durch die Gründung einer AÖR ist
dies gewährleistet. Die AÖR ist nur für die
Errichtung, den Betrieb
und die Unterhaltung der
Versorgungsanlagen zuständig und rechnet ihre Leistung gegenüber den beiden
Verbandsgemeinden dann anschließend ab.
5.)
Organe der AÖR und deren
Entscheidungsbefugnis
Die AÖR besteht kraft Gesetz aus
den beiden Organen Vorstand sowie
dem Verwaltungsrat.
Letzterer, vergleichbar mit dem
Verbandsgemeinderat, wird den Wirtschaftsplan der AÖR, alle notwendigen
Satzungen, als auch die Feststellung des jeweils zu prüfenden Jahresabschlusses
(Bilanz und GuV) als einer der wesentlichsten Aufgaben übernehmen. In den
Verwaltungsrat werden neben den beiden Bürgermeistern ebenso eine gewisse
Anzahl von gewählten Vertretern aus beiden Verbandsgemeinderäten ihre Aufgaben
übernehmen.
Der Vorstand, vergleichbar mit
einem Werkleiter oder Geschäftsführer, wird dagegen abschließend verantwortlich
sein für das „laufende Geschäft“ der AÖR. Über die Besetzung dieser Stelle ist
zu gegebener Zeit zu entscheiden.
Da beabsichtigt ist, das
betreffende technische Personal in die neue Gesellschaft zu überführen, wird der Vorstand u. a.
auch die Aufgabe des Personal- und Dienstvorgesetzen innehaben.
6.)
Notwendiger Grundsatzbeschluss durch die
beiden Verbandsgemeinderäte Eisenberg als auch Göllheim
Bevor die
nächsten notwendigen – insbesondere kostenpflichtigen - Schritte zur
Vorbereitung zur AÖR eingeleitet werden, näheres siehe laufende Nr. 8 dieser
Notiz, sollten sich beide Gremien mit dem Sachverhalt beschäftigen und einen
wegweisenden Grundsatzbeschluss fassen, dass
sie es ebenfalls befürworten und unterstützen, eine gemeinsame
AÖR – ausgestaltet anhand dieser Notiz sowie der beigefügten Anlage, mit
Wirkung zum 01.01.2021 zu gründen.
7.)
Nächste „Schritte“ auf dem Weg zur AÖR
Einer der nächsten wesentlichen
Schritte ist die Erstellung einer Anstaltssatzung, in welcher die
wesentlichsten Aufgaben der AÖR niedergeschrieben werden. Es ist
beabsichtigt, für die Erstellung und
Ausarbeitung dieser Satzung die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz bzw. den
Gemeinde- und Städtebund zu beauftragen.
In der Satzung ist insbesondere
festzulegen, in welchem Umfang bzw. nach welchen Abrechnungsmodalitäten die AÖR
ihre Leistung gegenüber den beiden Verbandsgemeinden, ggfls. auch gegenüber
sonstigen Dritten abrechnet.
U. Umständen sollte die
Kommunalberatung ebenso erneut eingeschaltet werden bei den weiterhin zu
treffenden Entscheidungen in beratender Funktion.
Weitere wesentliche Abstimmungspunkte kommen hinzu, wobei diese nicht als abschließend anerkannt werden
sollen:
Ø Einschaltung beider Personalräte (ist
bereits erfolgt)
Ø Durchführung gemeinsamer
Informationsveranstaltung mit den betroffenen Mitarbeitern und Vorstellung des
„Projektes“
Ø Klärung steuerlicher Angelegenheiten mit dem
Wirtschaftsprüfer
Ø Klärung kommunalrechtlicher Angelegenheiten
mit dem Wirtschaftsprüfer
Ø Klärung arbeitsrechtlicher Angelegenheiten
mit Rechtsanwalt
Ø Klärung EDV – „Herausforderungen“
kaufmännischer und technischer Art
Ø Klärung Softwarehaus – Errichtung eigener
Mandant mit Finanzbuchhaltung, Auftragsabwicklung, Materialwirtschaft und
Kostenträger- sowie Kostenstellenrechnung
Ø Klärung mit Kreditinstitut über die
Einrichtung eines eigenen Bankkontos.
Ø Klärung diverser Abläufe zwischen beiden Verbandsgemeindewerken
Ø ….
Das derzeit vorliegende
Gutachten hat Kosten in einer Größenordnung von 10.380 € verursacht, wobei 70 %
vom Land bezuschusst wurden.
Die nächsten Schritte dürften
Kosten in einem größeren Umfang umfassen.
Dieser ist derzeit noch nicht
abschließend feststellbar, dürfte sich mit aller Wahrscheinlichkeit je nach
Abhängigkeit der „Beauftragung“ zwischen 20.000 € bis 30.000 € bewegen.
Unabhängig der auch im Gutachten
festgestellten Tatsache, dass beide Verbandsgemeindewerken – Wasserversorgung –
ähnlich gleich groß sind, empfehlen beide Werkleitungen die von externen Beratern entstehenden weiteren Kosten hälftig
untereinander aufzuteilen.
Ob diese Kosten dann
gegebenenfalls. nach erfolgter Gründung der AÖR von dieser „zurückgefordert“
werden können, ist u. a. mit dem Wirtschaftsprüfer zu gegebener Zeit
abzuklären.
Sollten die beiden
Verbandsgemeinderäte den gewünschten Grundsatzbeschluss fassen, werden die
beiden Werkleitungen unmittelbar die nächsten Schritte gemeinsam besprechen und
einleiten.
Die beiden Bürgermeister nebst
Geschäftsführungen werden ebenso wie die beiden Verbandsgemeinderäte in
regelmäßigen Abständen über den aktuellen Sachstand informiert.
In wie weit ein erweiterter
Arbeitskreis bestehend aus Bürgermeister, Geschäftsführung, Beigeordner und
Werkleitung ins Leben gerufen werden soll, wird noch abzuklären sein. In diesem
könnten dann regelmäßig Abstimmungsgespräche erfolgen, wenn dies notwendig
wird, um dann anschließend dies wiederrum den Gremien zu berichten.
Die Prüfung der Zusammenarbeit
der VGW Eisenberg und VGW Göllheim im Bereich Wasserversorgung liegt der
Niederschrift als Anlage 3 bei.