Beschluss: einstimmig beschlossen

 

 


Bürgermeister Bernd Frey fasst die wesentlichen Eckpunkte des Haushaltes für die Jahre 2019 und 2020 in seiner Haushaltsrede zusammen und erläutert die Änderungen im Stellenplan.

 

Nach § 1 der Haushaltssatzung wird im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge in 2019 auf 10.014.382,00 € und in 2020 auf 9.563.263,00 €, der Gesamtbetrag der Aufwendungen in 2019  10.804.723,00 € und in 2020  10.327.418,00 € festgesetzt. Somit ergibt sich ein Jahresfehlbetrag in 2019 von 790.341,00 € und in 2020 von 764.155,00 €.

 

Der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen beträgt in 2019 -509.031,00 € und in 2020 -495.110,00 €.

 

Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit wurden für 2019 auf 1.186.850,00 € festgesetzt, im Jahr 2020 sind 400.000,00 € aus Investitionstätigkeit geplant. Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit wurden in 2019 auf 1.523.100,00 € und in 2020 auf 464.000,00 € festgesetzt. Damit ergibt sich ein Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in 2019 von -336.250,00 € und in 2020 von -64.000,00 €.

 

Somit ergibt sich ein Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit in 2019 von 845.281,00 € und in 2020 von 559.011,00 €.

 

In § 2 wird der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist in 2019 auf 336.250,00 € und in 2020 auf 64.000,00 € festgesetzt.

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 45.000.000,00 €.

Der Gesamtbetrag der Kredite für Sondervermögen mit Sonderrechnungen wird wie folgt festgesetzt:

 

W-Werk                                                             800.000,00 €

K-Werk                                                       2.000.000,00 €

Gesamt                                                       2.800.000,00 €

 

Gemäß § 26 Abs 1 Landesfinanzausgleichsgesetz erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden einen Verbandsgemeindeumlagesatz in Höhe von 46,09 v. H.

Die Höhe der Nutzungsentschädigung für die Nutzung der Obdachloseneinrichtung der Verbandsgemeinde Eisenberg beträgt monatlich 160,00 € pro Person.

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2017 beträgt 1.376.168,06 €. Der voraussichtliche Stand zum 31.12.2018 beträgt 763.766,08 €, zum 31.12.2019

-26.574,92 €.

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 6.000,00 € überschritten sind.

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 30.000,00 € sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.

 

In den beiden Jahren 2019 und 2020 sind folgende Investitionen vorgesehen:

 

Ausgaben

2019

2020

2021

Breitbandausbau

     20.000,00 €

 

 

Gustav-Heinemann-Ring

   720.000,00 €

 

 

Sanierung Feuerwehrgerätehaus Eisenberg

     50.000,00 €

400.000,00 €

850.000,00 €

Sanierung Kunstrasen Eisenberg

   440.000,00 €

 

 

Toilettenhäuschen Sportplatz Ramsen

     10.000,00 €

 

 

Absturzstelle Walzwerk

   196.500,00 €

 

 

Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens

     86.600,00 €

  64.000,00 €

 

Gesamt

1.523.100,00 €

464.000,00 €

850.000,00 €

 

 

Finanziert werden diese Maßnahmen durch:

 

Einnahmen

2019

2020

2021

Verkauf Baugrundstücke

   910.000,00 €

 

 

Zuschuss Feuerwehrgerätehaus Eisenberg

 

400.000,00 €

 

Zuschuss Kunstrasen Eisenberg

   100.000,00 €

 

 

Zuschuss Absturzstelle Walzwerk

   176.850,00 €

 

 

Gesamt

1.186.850,00 €

400.000,00 €

 

 

Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig, der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan 2019/2020 zuzustimmen.

 

Es folgt eine kurze Diskussion im Gremium.

Die FWG Fraktion beantragt die Beteiligung der Verbandsgemeinde Eisenberg an einem Klageverfahren gegen das Land auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Verbansdgemeinderates zu setzen.