Beschluss: einstimmig beschlossen

Frau Heike Sattler fasst die wesentlichen Eckpunkte des Haushaltes für die Jahre 2019 und 2020 zusammen und erläutert die Änderungen im Stellenplan.

 

Nach § 1 der Haushaltssatzung wird im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge in 2019 auf 10.014.382,00 € und in 2020 auf 9.563.263,00 €, der Gesamtbetrag der Aufwendungen in 2019  10.804.723,00 € und in 2020  10.327.418,00 € festgesetzt. Somit ergibt sich ein Jahresfehlbetrag in 2019 von 790.341,00 € und in 2020 von 764.155,00 €.

 

Der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen beträgt in 2019 -509.031,00 € und in 2020 -495.110,00 €.

 

Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit wurden für 2019 auf 1.186.850,00 € festgesetzt, im Jahr 2020 sind 400.000,00 € aus Investitionstätigkeit geplant. Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit wurden in 2019 auf 1.523.100,00 € und in 2020 auf 464.000,00 € festgesetzt. Damit ergibt sich ein Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in 2019 von -336.250,00 € und in 2020 von -64.000,00 €.

 

Somit ergibt sich ein Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit in 2019 von 845.281,00 € und in 2020 von 559.011,00 €.

 

In § 2 wird der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist in 2019 auf 336.250,00 € und in 2020 auf 64.000,00 € festgesetzt.

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 45.000.000,00 €.

Der Gesamtbetrag der Kredite für Sondervermögen mit Sonderrechnungen wird wie folgt festgesetzt:

 

W-Werk                                                             800.000,00 €

K-Werk                                                       2.000.000,00 €

Gesamt                                                       2.800.000,00 €

 

Gemäß § 26 Abs 1 Landesfinanzausgleichsgesetz erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden einen Verbandsgemeindeumlagesatz in Höhe von 46,09 v. H.

Die Höhe der Nutzungsentschädigung für die Nutzung der Obdachloseneinrichtung der Verbandsgemeinde Eisenberg beträgt monatlich 160,00 € pro Person.

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2017 beträgt 1.376.168,06 €. Der voraussichtliche Stand zum 31.12.2018 beträgt 763.766,08 €, zum 31.12.2019

-26.574,92 €.

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 6.000,00 € überschritten sind.

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 30.000,00 € sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.

 

In den beiden Jahren 2019 und 2020 sind folgende Investitionen vorgesehen:

 

Ausgaben

2019

2020

2021

Breitbandausbau

     20.000,00 €

 

 

Gustav-Heinemann-Ring

   720.000,00 €

 

 

Sanierung Feuerwehrgerätehaus Eisenberg

     50.000,00 €

400.000,00 €

850.000,00 €

Sanierung Kunstrasen Eisenberg

   440.000,00 €

 

 

Toilettenhäuschen Sportplatz Ramsen

     10.000,00 €

 

 

Absturzstelle Walzwerk

   196.500,00 €

 

 

Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens

     86.600,00 €

  64.000,00 €

 

Gesamt

1.523.100,00 €

464.000,00 €

850.000,00 €

 

 

Finanziert werden diese Maßnahmen durch:

 

Einnahmen

2019

2020

2021

Verkauf Baugrundstücke

   910.000,00 €

 

 

Zuschuss Feuerwehrgerätehaus Eisenberg

 

400.000,00 €

 

Zuschuss Kunstrasen Eisenberg

   100.000,00 €

 

 

Zuschuss Absturzstelle Walzwerk

   176.850,00 €

 

 

Gesamt

1.186.850,00 €

400.000,00 €

 

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat einstimmig, der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan 2019/2020 zuzustimmen.