Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Ramsen beschließt einstimmig, zu der geplanten Aufstockung und einer Dachneigung von 30 Grad das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Vorraussetzung ist jedoch, dass kein weiteres Vollgeschoss entsteht. Mit dem geplanten Wintergarten sind die erforderlichen Abstände zu den Nachbargrundstücken einzuhalten.

 

 


Im Rahmen einer Bauvoranfrage soll festgestellt werden, ob am bestehenden Gebäude an der Gartenstraße folgende Änderungen vorgenommen werden können:

1. Ausbau des Dachgeschossen und Errichtung eines Kniestockes mit einer Höhe von 1,00 m

2. Änderung der Dachneigung auf 30 bis 35 Grad

3. Errichtung von 4 Satteldachgauben

4. Anbau eines Wintergartens.

Zu 1.Die baurechtliche Beurteilung erfolgt nach den allgemeinen baurechtlichen Vorschriften und der Umgebungsbebauung. Sämtliche bergseitigen Gebäude an der Gartenstraße wurden mit 2 Vollgeschossen ohne Kniestock gebaut. Lediglich das westlich angrenzende Gebäude wurde unter Ausnutzung der Hangneigung höher gebaut. Aber auch dieses Gebäude besitzt zwei Vollgeschosse ohne einen Kniestock.

Zu 2. Sämtliche Gebäude an der Gartenstraße weisen eine Dachneigung von 25 Grad auf. Lediglich das östlich angrenzende Gebäude besitzt eine Dachneigung zwischen 30 und 35 Grad.

Zu 3. In der Gartenstraße wurden auf bisher 3 Gebäuden Gauben errichtet.

Zu 4. Gegen den geplanten Anbau eines Wintergartens bestehen keine Bedenken. Die baurechtlichen Vorschriften, insbesondere die Abstände zum Nachbar werden eingehalten.

 

Sollte der Gemeinderat den beantragten Änderungen zustimmen, muss darauf geachtet werden, dass das ausgebaute Dachgeschoss nicht als Vollgeschoss zählt. Ein Kniestock mit einer Höhe und die 4 geplanten Gauben könnten dazu führen, dass diese als zusätzliches Vollgeschoss zu werten ist. Die Zustimmung müsste demnach mit der Auflage erfolgen, dass der Kniestock soweit reduziert wird, dass kein Vollgeschoss entsteht.