Sitzung: 27.08.2018 Gemeinderat der Gemeinde Ramsen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 271/FB 2/2018
Beschluss:
Zu der im Offenlegungsverfahren bekannt gemachten und den Ratsmitgliedern vorgestellten Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) wird die Zustimmung gemäß § 67 Abs. 2 GemO einstimmig erteilt. Es bestehen keine Bedenken gegen die für den Bereich der Ortsgemeinde Ramsen ausgewiesenen Änderungen und Ergänzungen. Zu dem vom Verbandsgemeinderat zu fassenden Feststellungsbeschluss wird die Zustimmung einstimmig erteilt.
In der
Ratssitzung am 01.02.2017 hat der Verbandsgemeinderat Eisenberg (Pfalz) über
die im Beteiligungsverfahren zur Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes
eingegangenen Anregungen beraten und beschlossen. Der Verbandsgemeinderat
folgte bei der Beschlussfassung den vorab durch die jeweiligen Gemeinden
beschlossenen Empfehlungen. Die Gemeinden hatten hierbei ihre planerischen
Entwicklungsvorstellungen eingebracht. Nach Einarbeitung der redaktionellen
und inhaltlichen Änderungen in den Planentwurf, wurde in der Zeit vom 16.
November 2017 bis 29. Dezember 2017 das Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB und §
3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Im Rahmen dieses
Verfahrens wurden von verschiedenen Trägern öffentlicher Belange sowie von
einem Bürger Anregungen vorgetragen. Die Anregungen sind mit der von der
Verwaltung und dem beauftragten Büro erstellten Beschlussempfehlung als
Anlage beigefügt. Es ergeben sich keine Änderungen gegenüber der bisher
vorliegenden Entwurfsplanung. Nach § 67 Abs. 2
GemO bedarf die endgültige Entscheidung über die Aufstellung, Änderung,
Ergänzung oder Aufhebung des Flächennutzungsplanes der Zustimmung durch die
Ortsgemeinden. Der Feststellungbeschluss ist daher durch die Ortsgemeinden zu
bestätigen. Dies geschieht mit der vorstehend aufgeführten
Beschlussempfehlung. Wenn von der
Ortsgemeinde Ramsen keine Bedenken erhoben werden, kann der
Verbandsgemeinderat Eisenberg (Pfalz) über die eingegangenen Anregungen
abschließend beraten und den Flächennutzungsplan als endgültige Fassung
beschließen (Feststellungsbeschluss). Nach § 6 Abs. 1
BauGB bedarf der Flächennutzungsplan der Genehmigung durch die Untere
Landesplanungsbehörde der Kreisverwaltung Donnersbergkreis. Das Ergebnis des
Genehmigungsverfahrens ist ortsüblich bekannt zu machen. Mit der
Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan rechtskräftig. Folgende
Unterlagen sind beigefügt: -
Anregungen
mit Beschlussempfehlung aus dem Offenlegungsverfahren. -
Änderungen
des Flächennutzungsplanes im Bereich der Ortsgemeinde Ramsen |