Sitzung: 20.08.2018 Gemeinderat Kerzenheim der Gemeinde Kerzenheim
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 296/FB 2/2018
Beschluss:
Gegen den geplanten
Bau eines Bürogebäudes mit Lager bestehen keine baurechtlichen Bedenken.
Auf dem Grundstück
an der Eisenberger Straße wird ein Buch- und Zeitschriftenvertrieb betrieben.
Die bisher von dem Gewerbebetrieb genutzten Räume sollen abgebrochen und durch
einen Neubau ersetzt werden. Im Erdgeschoss ist ein Lagerraum geplant. Im
Obergeschoss entstehen zwei Büroräume.
Eine vergleichbare
Nutzung ist im bestehenden Gebäude vorhanden. Die zur Ausübung des Gewerbes und
für die vorhandene Wohnung erforderlichen Stellplätze sind auf dem Grundstück
vorhanden.
Der Neubau wird
ohne Einhaltung eines Grenzabstandes ausgeführt. Die erforderlichen
Abstandsflächen werden damit nicht eingehalten. Der Eigentümer des
Nachbargrundstückes hat durch seine Unterschrift auf den Planunterlagen dem
Vorhaben zugestimmt. Die baurechtlichen Vorschriften werden somit eingehalten.
Nach Auffassung der Verwaltung bestehen gegen den geplanten Neubau keine Bedenken. Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.