Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Gegen den geplanten Bau eines Bürogebäudes mit Lager bestehen keine baurechtlichen Bedenken.

 

 


Auf dem Grundstück an der Eisenberger Straße wird ein Buch- und Zeitschriftenvertrieb betrieben. Die bisher von dem Gewerbebetrieb genutzten Räume sollen abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt werden. Im Erdgeschoss ist ein Lagerraum geplant. Im Obergeschoss entstehen zwei Büroräume.

Eine vergleichbare Nutzung ist im bestehenden Gebäude vorhanden. Die zur Ausübung des Gewerbes und für die vorhandene Wohnung erforderlichen Stellplätze sind auf dem Grundstück vorhanden.

Der Neubau wird ohne Einhaltung eines Grenzabstandes ausgeführt. Die erforderlichen Abstandsflächen werden damit nicht eingehalten. Der Eigentümer des Nachbargrundstückes hat durch seine Unterschrift auf den Planunterlagen dem Vorhaben zugestimmt. Die baurechtlichen Vorschriften werden somit eingehalten.

 

Nach Auffassung der Verwaltung bestehen gegen den geplanten Neubau keine Bedenken. Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.