Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Gemeinderat Kerzenheim fasst folgenden Beschluss einstimmig:

Zu der im Offenlegungsverfahren bekannt gemachten und den Ratsmitgliedern vorgestellten Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) wird die Zustimmung gemäß § 67 Abs. 2 GemO erteilt. Es bestehen keine Bedenken gegen die für den Bereich der Ortsgemeinde Kerzenheim ausgewiesenen Änderungen und Ergänzungen. Zu dem vom Verbandsgemeinderat zu fassenden Feststellungsbeschluss wird die Zustimmung erteilt.     

 


In der Ratssitzung am 01.02.2017 hat der Verbandsgemeinderat Eisenberg (Pfalz) über die im Beteiligungsverfahren zur Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes eingegangenen Anregungen beraten und beschlossen. Der Verbandsgemeinderat folgte bei der Beschlussfassung den vorab durch die jeweiligen Gemeinden beschlossenen Empfehlungen. Die Gemeinden hatten hierbei ihre planerischen Entwicklungsvorstellungen eingebracht. Nach Einarbeitung der redaktionellen und inhaltlichen Änderungen in den Planentwurf, wurde in der Zeit vom 16. November 2017 bis 29. Dezember 2017 das Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

Im Rahmen dieses Verfahrens wurden von verschiedenen Trägern öffentlicher Belange sowie von einem Bürger Anregungen vorgetragen. Die Anregungen sind mit der von der Verwaltung und dem beauftragten Büro erstellten Beschlussempfehlung als Anlage beigefügt. Es ergeben sich keine Änderungen gegenüber der bisher vorliegenden Entwurfsplanung.

Nach § 67 Abs. 2 GemO bedarf die endgültige Entscheidung über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des Flächennutzungsplanes der Zustimmung durch die Ortsgemeinden. Der Feststellungbeschluss ist daher durch die Ortsgemeinden zu bestätigen. Dies geschieht mit der vorstehend aufgeführten Beschlussempfehlung.

Wenn von der Ortsgemeinde Kerzenheim keine Bedenken erhoben werden, kann der Verbandsgemeinderat Eisenberg (Pfalz) über die eingegangenen Anregungen abschließend beraten und den Flächennutzungsplan als endgültige Fassung beschließen (Feststellungsbeschluss).

 

Nach § 6 Abs. 1 BauGB bedarf der Flächennutzungsplan der Genehmigung durch die Untere Landesplanungsbehörde der Kreisverwaltung Donnersbergkreis. Das Ergebnis des Genehmigungsverfahrens ist ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan rechtskräftig. 

 

Folgende Unterlagen sind der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt:

-       Anregungen mit Beschlussempfehlung aus dem Offenlegungsverfahren, soweit diese die Ortsgemeinde Kerzenheim betreffen

-       Änderungen des Flächennutzungsplanes im Bereich der Ortsgemeinde Kerzenheim