Sitzung: 22.08.2018 Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Eisenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 296/FB 3/2018
Beschlussvorschlag:
Der Verbandsgemeinderat beschließt,
a) den Antrag auf Übertragung der Zuständigkeit der innerörtlichen Geschwindigkeitsüberwachung in Kooperation mit den Verbandsgemeinden Winnweiler und Göllheim, vorbehaltlich den Beschlussfassungen durch die jeweiligen Räte, zu stellen. Sollte nur eine Verbandsgemeinde den Beschluss zur Eingehung der Kooperation fassen, wird der Antrag entsprechend mit nur einem Vertragspartner gestellt.
b) dass die Verbandsgemeindeverwaltung Eisenberg (Pfalz) die kommunale Geschwindigkeitsüberwachung für die Kooperationsverbandsgemeinden in überörtlicher Zuständigkeit wahrnimmt,
c) dem in der Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertragsentwurf – vorbehaltlich der Zuständigkeitsübertragung und der Vertragsgenehmigung durch die Kommunalaufsicht – zuzustimmen.
Problembeschreibung/Begründung:
Im Dezember 2017
wurde durch den Verbandsgemeinderat der Grundsatzbeschluss zur Antragsstellung
auf Übertragung der Zuständigkeit der innerörtlichen
Geschwindigkeitsüberwachung gefasst.
Voraussetzung für
die Aufgabenübertragung und somit die entsprechende Änderung der
Landesverordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des
Straßenverkehrsrechts ist unter anderem eine Einwohnerzahl von mindestens
25.000.
Zur Erreichung
dieser Mindesteinwohnerzahl ist geplant im Zuge einer Kooperation zwischen den
Verbandsgemeinden Eisenberg, Göllheim und Winnweiler die kommunale
Geschwindigkeitsüberwachung durchzuführen. Die Einwohnerzahl aller drei
Gebietskörperschaften liegt zusammen bei mehr als 38.000. Somit wäre dieses
Kriterium erfüllt. Würde sich nur eine der beiden Verbandsgemeinden zur
Teilnahme an diesem Projekt entschließen, kann der Antrag dennoch gestellt
werden, da die erforderliche Einwohnerzahl auch mit nur einem
Kooperationspartner erreicht wird.
Die
Verbandsgemeindeverwaltung Eisenberg (Pfalz) hat sich bereit erklärt die
Aufgaben der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung in überörtlicher Zuständigkeit
durchzuführen.
Vorbehaltlich der
Beschlüsse durch die Räte der
Verbandsgemeinden Göllheim und Winnweiler, wird die Verbandsgemeinde Eisenberg
(Pfalz) einen formlosen Antrag auf
Übertragung der Zuständigkeit für die kommunale Geschwindigkeitsüberwachung
- auch in überörtlicher Aufgabenwahrnehmung für die Verbandsgemeinden Göllheim
und Winnweiler - stellen.
Dieser Antrag wird
über die Kreisverwaltung Donnersbergkreis der Aufsichts- und
Dienstleistungsdirektion in Trier vorgelegt.
Die beteiligten Behörden
geben zu dem geplanten Vorhaben Stellungnahmen ab, die sodann an das
Ministerium des Innern und für Sport weitergeleitet werden.
Sollte der Antrag
auf Zuständigkeitsübertragung der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung
positiv entschieden werden, wird die Anlage zur Zuständigkeitsverordnung
geändert und entsprechend im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet.
Wie im Entwurf des
öffentlich-rechtlichen Vertrages vorgesehen, stellt die Verbandsgemeinde
Eisenberg (Pfalz) sowohl das erforderliche Personal als auch die notwendige
technische Ausstattung aus eigenen Beständen sicher.
Die Personalauswahl
und etwaige Qualifizierung obliegt der Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz).
Die Mitarbeiter,
die die Geschwindigkeitskontrollen durchführen, müssen die Ausbildung zum
Hilfspolizeibeamten absolviert sowie bei der Landespolizeischule einen Lehrgang
für die Durchführung der Geschwindigkeitsmessungen besucht haben.
Für die Überwachung
des fließenden Verkehrs soll das Personal im Außendienst vorerst um 2,0 Stellen
aufgestockt werden.
Für die Abwicklung
des Innendienstes ist analog der geschätzten Fallzahlen eine Stelle mit einem
Zeitanteil von 0,5 vorgesehen.