Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Verbandsgemeinderat beschließt,

a)      den Antrag auf Übertragung der Zuständigkeit der innerörtlichen Geschwindigkeitsüberwachung in Kooperation mit den Verbandsgemeinden Winnweiler und Göllheim, vorbehaltlich den Beschlussfassungen durch die jeweiligen Räte, zu stellen. Sollte nur eine Verbandsgemeinde den Beschluss zur Eingehung der Kooperation fassen, wird der Antrag entsprechend mit nur einem Vertragspartner gestellt. 

b)      dass die Verbandsgemeindeverwaltung Eisenberg (Pfalz) die kommunale Geschwindigkeitsüberwachung für die Kooperationsverbandsgemeinden  in überörtlicher Zuständigkeit wahrnimmt,

c)       dem in der Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertragsentwurf – vorbehaltlich der Zuständigkeitsübertragung und der Vertragsgenehmigung durch die Kommunalaufsicht – zuzustimmen.

 

 


Problembeschreibung/Begründung:

Im Dezember 2017 wurde durch den Verbandsgemeinderat der Grundsatzbeschluss zur Antragsstellung auf Übertragung der Zuständigkeit der innerörtlichen Geschwindigkeitsüberwachung gefasst.

 

Voraussetzung für die Aufgabenübertragung und somit die entsprechende Änderung der Landesverordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts ist unter anderem eine Einwohnerzahl von mindestens 25.000.

Zur Erreichung dieser Mindesteinwohnerzahl ist geplant im Zuge einer Kooperation zwischen den Verbandsgemeinden Eisenberg, Göllheim und Winnweiler die kommunale Geschwindigkeitsüberwachung durchzuführen. Die Einwohnerzahl aller drei Gebietskörperschaften liegt zusammen bei mehr als 38.000. Somit wäre dieses Kriterium erfüllt. Würde sich nur eine der beiden Verbandsgemeinden zur Teilnahme an diesem Projekt entschließen, kann der Antrag dennoch gestellt werden, da die erforderliche Einwohnerzahl auch mit nur einem Kooperationspartner erreicht wird.

 

Die Verbandsgemeindeverwaltung Eisenberg (Pfalz) hat sich bereit erklärt die Aufgaben der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung in überörtlicher Zuständigkeit durchzuführen.

 

 

 

Vorbehaltlich der Beschlüsse durch die  Räte der Verbandsgemeinden Göllheim und Winnweiler, wird die Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) einen formlosen Antrag auf  Übertragung der Zuständigkeit für die kommunale Geschwindigkeitsüberwachung - auch in überörtlicher Aufgabenwahrnehmung für die Verbandsgemeinden Göllheim und Winnweiler - stellen.

Dieser Antrag wird über die Kreisverwaltung Donnersbergkreis der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier vorgelegt.

Die beteiligten Behörden geben zu dem geplanten Vorhaben Stellungnahmen ab, die sodann an das Ministerium des Innern und für Sport weitergeleitet werden.

 

Sollte der Antrag auf Zuständigkeitsübertragung der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung positiv entschieden werden, wird die Anlage zur Zuständigkeitsverordnung geändert und entsprechend im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet.

 

 

 

Wie im Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrages vorgesehen, stellt die Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) sowohl das erforderliche Personal als auch die notwendige technische Ausstattung aus eigenen Beständen sicher.

Die Personalauswahl und etwaige Qualifizierung obliegt der Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz).

Die Mitarbeiter, die die Geschwindigkeitskontrollen durchführen, müssen die Ausbildung zum Hilfspolizeibeamten absolviert sowie bei der Landespolizeischule einen Lehrgang für die Durchführung der Geschwindigkeitsmessungen besucht haben.

Für die Überwachung des fließenden Verkehrs soll das Personal im Außendienst vorerst um 2,0 Stellen aufgestockt werden. 

Für die Abwicklung des Innendienstes ist analog der geschätzten Fallzahlen eine Stelle mit einem Zeitanteil von 0,5 vorgesehen.