Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Zur vorgelegten Planung zur 3. Teilfortschreibung des ROP IV Westpfalz werden keine Anregungen vorgetragen. Aus Sicht der Verbandsgemeinde Eisenberg bestehen keine Bedenken

 


Problembeschreibung/Begründung:

Mit Wirksamwerden der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) IV Rheinland-Pfalz am 21.07.2017 sind die Regionalen Raumordnungspläne innerhalb von 3 Jahren anzupassen.

Die Landesregierung hat bei der Änderung des LEP im Abschnitt 5.2 „Energieversorgung“ Änderungen vorgenommen und einzelne Festlegungen zur Errichtung von Windenergieanlagen neu gefasst. Es sind weiterhin in den Regionalplänen Vorranggebiete für die Windenergienutzung auszuweisen und dabei Gebiete mit hoher Windhöffigkeit vorrangig zu sichern. Dabei soll auf regionaler Ebene sowohl die Flächensicherung bei effektiver Energieausbeute bei gleichzeitiger Konzentration von Anlagen an geeigneten Standorten sichergestellt werden. Zugleich wird auf diesem Wege der Schutz des Landschaftsbildes gewährleistet.

Die wichtigsten Änderungen für die Region Westpfalz sind

- Landesweite Ausweisung auch von 2 Prozent der Waldfläche für die Windenergienutzung, wobei die Regionen entsprechend ihrer natürlichen Voraussetzungen einen anteiligen Beitrag leisten.

- Die Windenergienutzung wird im Naturpark Pfälzerwald ausgeschlossen. Ebenso ist die Windenergienutzung in zusammenhängenden Laubholzgebieten mit einem Alter von über 120 Jahren und in Wasserschutzgebieten ausgeschlossen.

- Errichtung einzelner Windenergieanlagen (WEA) nur an Standorten, an denen der Bau von mind. 3 Anlagen planungsrechtlich möglich ist.

- Der Mindestabstand von WEA zu Wohn- und Mischgebieten beträgt mindestens 1.000m. (bisher 800 m) Bei Anlagen mit Gesamthöhen von über 200 m mind. 1.100 m (bisher 800 m)

- Die ausgewiesenen Vorrangflächen müssen eine Mindestgröße von 15 ha aufweisen. 

 

In der bisher gültigen Fassung des ROP war eine Vorrangfläche mit einer Größe von 2.163 ha für WEA ausgewiesen. Durch die vorstehenden Änderungen verringert sich die Vorrangfläche auf 1.449 ha.

 

Die Verbandsgemeinden und Gemeinden können bis zum 27.08.2018 eine Stellungnahme zu der geplanten 3. Teilfortschreibung des ROP abgeben. Die vollständige digitale Fassung des Entwurfs kann unter www.westpfalz.de heruntergeladen werden.

Nach Auffassung der Verwaltung ergeben sich aus dem vorgelegten Entwurfsplan keine negativen Auswirkungen für die Gemeinden der Verbandsgemeinde Eisenberg. Zu der vorangegangenen Änderung des LEP wurden keine Bedenken vorgetragen.

 

Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig dem vorgelegten Raumordnungsplan zuzustimmen.