Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 

 


Im Rahmen der Beratungen über den Waldwirtschaftsplan der Ortsgemeinde Ramsen wurde nachgefragt, was unter den Positionen Waldwirtschaftsbegründung und Waldpflege zu verstehen ist. Vom Forstamt Donnersberg wurde auf Nachfrage durch die Verwaltung folgende Auskunft erteilt:

Waldwirtschaftsbegründung:

Pflanzen von Jungbäumen. In der Regel werden nur besondere Baumarten gepflanzt, die sich nicht natürlich verjüngen. Z.B. Wildobst. Ansonsten wird die natürliche Waldverjüngung gefördert.

Waldpflege:

Pflegearbeiten bei natürlicher Waldverjüngung im Jungwald. Anlegen von Arbeitsgassen.

 

Ratsmitglied Rauth weist darauf hin, dass entgegen der Absprache beim Waldbegang am Pfälzer Waldhaus noch kein Wildobst gepflanzt worden sei. Außerdem müssten die Fahrspuren im Buchenhochwald (Schutzhütte) noch zugeschoben werden.

 

Ratsmitglied Pätzold macht darauf aufmerksam, dass stark frequentierte Wanderwege wie z. B. der Weg vom Klosterbrunnen zur Alpina nach Fällarbeiten noch nicht freigeräumt seien.

 

Die Bauabteilung wird gebeten, sich deswegen mit dem Förster in Verbindung zu setzen.