Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt mit 13 Stimmen und einer Gegenstimme (FWG) bei einer Enthaltung (FWG), die beiliegenden Vorschlagslisten mit den Personen, die sich zum Schöffen- und Geschworenendienst für die Geschäftsjahre 2019 – 2023 für das Land- und Amtsgericht Kaiserslautern und für das Amtsgericht Rockenhausen beworben haben, an den Schöffenwahlausschuss weiterzuleiten.

 


 

Die Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffen sind gemäß § 36 Gerichtsverfassungsgesetz vom Gemeinderat zu beschließen.

 

Nach dem Verteilungsschlüssel entfallen für die Geschäftsjahre 2019 – 2023 auf die Gemeinde Ramsen für den Bereich Amtsgericht Rockenhausen und für den Bereich Land- und Amtsgericht Kaiserslautern jeweils zwei Schöffen.

 

Für die Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von 2/3 der anwesenden Ratsmitglieder, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderats erforderlich.

Auf den als Anlage 4 beiliegenden Vorschlagslisten sind die Personen aufgeführt, die sich für das Amt beworben haben.

Die Vorschlagslisten sind spätestens Anfang August dem Vorsitzenden des Schöffenwahlausschusses beim Amtsgericht Rockenhausen zuzuleiten.