Beschlussvorschlag:

Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem Donnersbergkreis und den Verbandsgemeinden für den Zeitraum von 3 Jahren zu. Zur Verlängerung der Vereinbarung ist eine erneute Beschlussfassung erforderlich.

 


Problembeschreibung/Begründung:

Im Landesentwicklungsplan (LEP III) des Landes Rheinland-Pfalz ist festgelegt, dass die Kreise zusammen mit den Verbandsgemeinden ein Klimaschutzkonzept aufstellen. Im Klimaschutzkonzept sollen Maßnahmen und Strategien entwickelt werden, die zum Schutz und Verbesserung des Klimas beitragen. Unter Beteiligung der Bürger des Landkreises wurden in verschiedenen Bürgerforen Maßnahmen und Vorschläge ausgearbeitet aus denen das Klimaschutzkonzept DENK WEITER entwickelt wurde. Das Klimaschutzkonzept ist auf der Homepage der Kreisverwaltung Donnersbergkreis veröffentlicht und dort einsehbar.

Der Maßnahmenkatalog muss nun auch umgesetzt werden. Die vorhandene Personalkapazität bei der Kreisverwaltung und den Verbandsgemeinden reicht hierzu aber nicht aus. Die Umsetzung soll daher zum einen durch eine enge Zusammenarbeit mit der Energieagentur Rheinland-Pfalz sowie durch die Schaffung eines Klimaschutzmanagements mit drei Vollzeitstellen erfolgen. Die Klimaschutzmanager unterstützen die Gemeinden und Verwaltung vor Ort bei der Umsetzung der festgelegten Ziele und dienen als Koordinator und Ansprechpartner. Weitere Informationen können aus der Präambel des beiliegenden Entwurfs der Kooperationsvereinbarung entnommen werden.

Für das Klimaschutzmanagement wird ein Förderantrag gestellt. Für die ersten 3 Jahre erfolgt eine Förderung von bis zu 90 %. Die verbleibenden Kosten werden anteilig auf die beteiligen Verbandsgemeinden und den Donnersbergkreis aufgeteilt. Auf die Verbandsgemeinde Eisenberg entfällt für die ersten 3 Jahre ein Anteil von jährlich ca. 3.800 € bzw. 3.700 €. Die Kosten für die Jahre 4 und 5 würden sich auf ca. 16.200 € erhöhen, soweit ein Verlängerungsantrag gestellt wird. Hierzu ist aber eine vorherige Beschlussfassung und Zustimmung durch die Räte erforderlich.

Zur Information sind als Anlage der Entwurf des Kooperationsvertrages sowie die Kostenschätzung für das Klimaschutzmanagement beigefügt.    

 

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat mit 3 Gegenstimmen den Beschluss des Klimaschutzkonzeptes.