In der 2. Nachtragshaushaltssatzung erhöht sich der Gesamtbetrag der Erträge im Ergebnishaushalt von 9.643.330,00 € um 18.795,00 € auf 9.662.125,00 €. Somit verringert sich der Jahresfehlbetrag von -631.197,00 € auf -612.402,00 €.

 

Im Finanzhaushalt erhöhen sich die ordentlichen Einzahlungen um 18.795,00 € von 9.431.594,00 € auf 9.450.389,00 €.

Das Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen verringert sich somit von       -441.459,00 € auf -422.644,00 €.

Die restlichen Zahlen bleiben unverändert.

 

Die Verbandsgemeinde Eisenberg hat als Auflage erhalten, die VG-Umlage mit dem ursprünglichen Prozentsatz von 46,09 % beizubehalten. Dies bedeutet Mehreinnahmen in Höhe von etwa 18.000 € für die Verbandsgemeinde, sowie zeitgleich eine Belastung in gleicher Höhe für die Ortsgemeinden. 

Weiterhin soll im Jahr 2019 der Prozentsatz um 2 % angehoben werden, um den steigenden Kreditbedarf bedingt durch den Neubau im Gustav-Heinemann-Ring auszugleichen.

 

Bürgermeister Frey empfiehlt, den 30.09.2018 abzuwarten, da sich hier die Berechnungsgrundlage ändert, um anschließend mit der Kreisverwaltung die Umlagesätze neu zu verhandeln.

 

Dem Verbandsgemeinderat wird der Beschluss der 2. Nachtragshaushaltssatzung mehrheitlich empfohlen. Die FWG spricht sich dagegen aus.